• Gefährdungsbeurteilung – Warum sie so wichtig ist

    Die Gefährdungsbeurteilung ist der Eckpfeiler der Arbeitssicherheit. Diverse Gesetze fordern diese vom Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Durch die Gefährdungsbeurteilung werden Gefahren erkannt und Schutzmaßnahmen ermittelt, um die Beschäftigten entsprechend zu schützen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 3) verpflichtet den Arbeitgeber präventiv und eigenverantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bei der Arbeit Sorge zu tragen. Gleichzeitig fordert es die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (ArbSchG § 5) sowie die Dokumentation (ArbSchG § 6). Um dieses zu gewährleisten, ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dieses verlangt neben dem Arbeitsschutzgesetz auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3) sowie die Berufsgenossenschaften in ihren Unfallverhütungsvorschriften.

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung lassen sich Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, beispielsweise in Form von Arbeitsanweisungen und Unterweisungen, ableiten. Grundsätzlich sollte die Gefährdungsbeurteilung vor der Auswahl der Betriebsmittel erstellt werden (BekBS 1113 § 4 (2)), um beispielsweise falsche Beschaffungsentscheidungen zu vermeiden. Und auch bei Änderungen des Aufgabenbereichs und bei Einführung neuer Arbeitsmittel muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen.

Eine rechtssichere Prüffristenermittlung muss immer mit einer transparenten, nachvollziehbaren und dokumentierten Gefährdungsbeurteilung einhergehen. Die KPS Prüfservice erstellt die Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Prüffristen mit Hilfe verschiedener Module wie dem „R.O.E.Risk“. Hierin wurden für verschiedenste Tätigkeiten im Elektrobereich Gefährdungen vorausgewählt und entsprechende, vom Gesetzgeber vorgegebene, Schutzmaßnahmen damit verknüpft. Dadurch erhalten Sie Unterstützung bei der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie Festlegung der notwendigen Maßnahmen. Gleichzeitig werden somit sämtliche Maßnahmen dokumentiert.