Normen als Maßstab für technisch richtiges Verhalten

10. Mai 2017

Die DIN-Normen mit VDE-Klassifikation sind, wie alle als VDE-Bestimmung gekennzeichneten DIN-Normen, Sicherheitsnormen auf dem Gebiet der Elektrotechnik. Sie beschreiben den zum Zeitpunkt ihres Erscheinens allgemein anerkannten Stand der Technik. Ihre Bedeutung wird durch die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen unterstrichen. Dieser Zusammenhang wird ausführlich in der VDE 0022 beschrieben.

Die Kopplung zwischen Normung, Gesetz und Recht ist im Normenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN (und damit auch mit der von VDE und DIN getragenen DKE) vom 5. Juni 1975 ergänzt und am 28. Januar 1989 festgelegt worden. Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) enthält dazu die wichtige Generalklausel, nach der im Hinblick auf Produkte, die nach den vom Gesetzgeber unter dem ProdSG gelisteten Normen hergestellt wurden, vermutet wird, dass sie dem ProdSG entsprechen.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Energie so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die Einhaltung dieser Regeln wird danach vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (früherer Name: VDE Verband Deutscher Elektrotechniker e. V.) eingehalten worden sind. Gemeint sind die DIN-Normen mit VDE-Klassifikation; auch als „DIN-VDE-Normen“ oder „VDE-Bestimmungen“ bezeichnet.