Sachverständigenprüfungen nach VDS 2871 SK 3602

10. Mai 2017

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Prüfung gemäß Klausel SK 3602 eine eigenständige Prüfung aus der Sicht des Sach- und Brandschutzes ist; sie wird nicht durch andere Prüfungen ersetzt.

In der ab 01.01.2012 gültigen Ausgabe der Prüfrichtlinie wird dies im Abschnitt 1 wie folgt hervorgehoben:

Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Dabei wird unterstellt, dass der Versicherungsnehmer sämtliche aus rechtlichen Grundlagen herrührenden Verpflichtungen, insbesondere die Veranlassung der erforderlichen Prüfungen, erfüllt. Ziel der im nachfolgenden beschriebenen Prüfung der elektrischen Anlage ist es sicherzustellen, dass den besonderen Anforderungen des Versicherers an den Sachschutz Rechnung getragen wird. Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 entbindet den Versicherungsnehmer nicht von der Prüfpflicht aufgrund anderer Normen, technischer Regelwerke oder Gesetze.

Das bedeutet:

  • Wo sinnvoll oder notwendig, entspricht die Art der Klauselprüfung (Prüfmethoden, Vorgehensweise, Messgeräteauswahl usw.) den bekannten Prüfungen nach DIN VDE-Normen.
  • Die Durchführung von behördlich oder gesetzlich geforderten Personenschutzprüfungen (z.B. nach BGV A3 bzw. BetrSichV) wird vorausgesetzt.
  • Die (VDS-) Sachschutzprüfung (Prüfung nach Klausel SK3602) ergänzt die üblichen Personenschutzprüfungen.
  • Wichtig ist, dass der Eindruck vermieden wird, die Klauselprüfung sei eine (überflüssige) Doppelprüfung!