• Sicherheit durch Berührungsschutz

    Die DIN VDE 0660-514 fordert, dass berührungsgefährliche aktive Teile finger- und handrückensicher sein müssen. Was heißt das im Detail und wie wird das umgesetzt? Ein technischer Überblick des KPS-Schulungsleiters und VEFK schafft Klarheit.

Schon seit mehr als 40 Jahren fordert die Berufsgenossenschaft einen Berührungsschutz in Schaltschränken und Maschinenanlagen beziehungsweise eine Nachrüstung für ältere Anlagen. Die entsprechende Norm DIN VDE 0106-100 wurde 1983 verabschiedet, mit einer Übergangsfrist zur Umsetzung bis 1999. Auch in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV) von 2002 und der DIN VDE 0660-514, ebenfalls von 2002, ist der Berührungsschutz verankert.

Was genau sind überhaupt berührungsgefährliche aktive Teile? Hierbei handelt es sich beispielsweise um Schraubsicherungen, LS-Schalter und auch Motorschutzschalter, welche mit einem Schutzraum zu versehen sind, um Finger sowie Handrücken vor einem elektrischen Schlag zu sichern.

Fingersicher ist ein elektrisches Betriebsmittel, dessen berührungsgefährliche Teile mit dem geraden Prüffinger (nach VDE 0470 Teil 1 unter den in der VDE 0660-514 festgelegten Bedingungen) nicht berührt werden können. Als handrückensicher gilt ein Betriebsmittel, dessen berührungsgefährliche aktive Teile mit einer Kugel von einem Durchmesser von 50 mm, unter festgelegten Bedingungen, nicht berührt werden können.

Unter einem Schutzraum im Sinne der VDE 0660-514 ist der Raum in einer Schaltgerätekombination gemeint, in dem Elektrofachkräfte die Betätigungseinrichtungen ohne Gefahr betätigen können, festgelegt durch die Basisfläche um die Betätigungseinrichtung und durch die Ausgangsfläche an der Betätigungsfront.

Dabei Unterscheidet man zum einen in Stellteile wie zum Beispiel Leitungs-, Steuer- oder Motorschutzschalter sowie Wechselelemente. Dazu gehören Schraub- und Feinsicherungen, Steckelement und Anzeigenlampen.