• Umrüstung von Elektro-Ladesäulen

    Die Zahl der Elektroladesäulen in Deutschland nimmt stetig zu. Die KPS Prüfservice rüstet derzeit Ladesäulen um, welche noch keine richtige Eichrechtskonformität der Stromzähler aufweisen.

In Deutschland müssen alle Messgeräte geeicht sein. Das gilt für Waagen, Stromzähler und eben auch für Elektroladestationen. Das schreibt das Mess- und Eichgesetz vor, welches auch Eichrechtskonformität genannt wird. Seit 2018 dürfen nur noch Messgeräte verwendet werden, die geeicht sind. Verbraucher bekommen so mehr Transparenz und Sicherheit beim Stromladen.

Ladesäulen, die noch nicht geeicht sind, müssen deshalb umgerüstet werden. Die Servicetechniker und -technikerinnen der KPS Prüfservice deinstallieren die Ladesäulen, rüsten diese um und nehmen sie wieder in Betrieb, gefolgt von einer Prüfung nach DGUV.

Darüber hinaus führen unsere Servicetechniker und -technikerinnen auch andere Elektroarbeiten gemäß der sogenannten Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 13 bei Energieversorgungsunternehmen durch. Hierzu zählen vor allem Reparaturen an den elektrischen Anlagen wie beispielsweise der Austausch von defekten RCD oder kaputten Steckdosen. Neben den Umrüsttätigkeiten im Rahmen der Eichrechtskonformität werden Wiederholungsprüfungen, Analysen, Austausch von Bauteilen und allgemeine Serviceleistungen durchgeführt.