• GEWERBE & MITTELSTAND:
    INDIVIDUELLE BERATUNG FÜR JEDE UNTERNEHMENSGRÖße

    Ob Kanzleien, Zahnarztpraxen, Steuerberatungen, Ingenieur-Büros oder kleine Agenturen: Elektrische Betriebssicherheit ist keine Frage der Unternehmensgröße. Deshalb prüfen die Elektrofachkräfte von KPS bei Gewerbetreibenden die elektrische Betriebssicherheit genauso gewissenhaft wie in großen Betrieben. Das beginnt bereits bei Unternehmen mit nur einem einzigen Mitarbeiter.

GEWISSENHAFTE PRÜFUNG FÜR ALLE!

Bei KPS sind die Preise unabhängig von der Betriebsgröße gestaltet, so dass unsere Leistungen auch für Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern attraktiv sind. Dabei prüfen wir exakt entsprechend den jeweiligen Normen und gesetzlichen Anforderungen, dokumentieren alle Prüfungen gerichtsfest und können so den Versicherungsschutz auch für kleine Gewerbe gewährleisten. Prüfungen für Sicherheitsaudits zählen genauso zu unserem Leistungsportfolio wie die gewissenhafte Vorbereitung von Auditierungen für unsere Kunden.

Um Sie nicht von Ihrer Arbeit abzuhalten, prüfen wir auch während des laufenden Betriebs  oder an Feiertagen. Auch darüber hinaus richten wir uns gerne nach Ihren individuellen Anforderungen, um alle Prüfprozesse so effizient wie möglich zu gestalten.

Personenschutz

  • Erstprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600

    Diese Norm enthält Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen durch Besichtigen, Erproben und Messen. Die Erstprüfung wird nach Fertigstellung einer neuen Anlage oder von Erweiterungen oder Änderungen bestehender Anlagen durchgeführt. Mehr zu dieser Norm finden Sie im Prüf-Lexikon.

     

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  • Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100

    Diese Norm gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen – von Kleinspannung bis Hochspannung. Mehr zu dieser Norm finden Sie im Prüf-Lexikon.

     

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Sachschutz

  • Sachverständigenprüfungen nach DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-100

    Die Sachverständigenprüfung elektrischer Anlagen erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Durch die Prüfungen soll sichergestellt werden, dass die besonderen Anforderungen des Versicherers an den Sachschutz berücksichtigt werden.

  • DIE NORMEN UND GESETZE, NACH DENEN WIR PRÜFEN

    Was Normen und Gesetze angeht, sind wir immer am Puls der Zeit und kennen alle Gesetzesänderungen und Normanpassungen. So können wir für Sie nach allen aktuellen Gesetzen, Verordnungen und Normen prüfen: BGI 694, DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3), DGUV Vorschrift 4 (vormals GUV-V A3), DIN EN 15635, DIN VDE 0100-100, DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0108, DIN VDE 0113, DIN EN 60204, DIN VDE 0701-702, DIN VDE 1000, DIN VDE 0751, DIN EN 473, TRBS 1111, § 3 BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VdS2871 SK 3602 …

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