Aufzugsprüfungen
Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.
In medizinischen Einrichtungen sind täglich zahlreiche medizinische Geräte für Diagnostik, Behandlung oder Überwachung im Einsatz. Diese Geräte müssen hohe Sicherheitsstandards erfüllen, da sowohl Patienten als auch Anwender körperlichen Kontakt dazu haben.
Hier spielt einerseits das Risiko im Zusammenhang mit elektrischem Strom eine Rolle, andererseits können Funktionsfehler des Geräts schwerwiegende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen oder dazu führen, dass die Behandlung nicht das gewünschte Ergebnis liefert.
Deshalb ist eine regelmäßige Medizingeräte-Prüfung erforderlich. So werden Gerätemängel rechtzeitig erkannt und ggf. daraus resultierende Gefahren gebannt. Überdies erhöhen Sie mit der Wartung medizinischer Geräte deren Wirtschaftlichkeit und senken Ihr Haftungsrisiko im Umgang mit der Technik.
Mit Beauftragung der KPS Prüfservice gehen Sie sicher, dass Sie alle Pflichten als Betreiber medizinischer Geräte erfüllen und sämtliche gesetzlichen Vorschriften einhalten. Außerdem behalten Sie mit uns immer alle Prüffristen im Blick und geben Ihren Kunden/Patienten die Gewissheit, dass die verwendeten Geräte den geforderten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen
MTK: Messtechnische Kontrolle für Medizingeräte
Zweck:
Betroffene Geräte:
Prüffristen/Prüfvorgaben:
Messwerte zu den zulässigen Abweichungen gibt der Hersteller vor. Falls nicht, müssen die Fehlergrenzen der harmonisierten Normen eingehalten werden.
Fristen stehen in Anlage 2 der MPBetreibV, allerdings gelten immer die Fristen des Herstellers, sofern er Vorgaben dazu machten.
Bei Geräten, die nicht in Anlage 2 der MPBetreibV stehen und für die der Hersteller keine Vorgaben zur Prüffrist macht, sind in angemessenen Fristen (abhängig von Erfahrung/Mangelhäufigkeit), aber mindestens im Abstand von maximal 2 Jahren zu prüfen.
Neben messtechnischen Kontrollen unterliegen medizinische Geräte auch einer Prüfpflicht nach DGUV V3, für deren Durchführung die Norm DIN EN 62353 (VDE 0751-1):2015-10 maßgeblich ist. Die DGUV V3 bezieht sich allgemein auf den Betrieb elektrischer Anlagen und schreibt dem Betreiber vor, dass sich seine elektrischen Anlagen stets in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden müssen, um Brände oder andere Stromunfälle zu verhindern.
In medizinischen Einrichtungen muss die Prüfung nach DGUV V3 nicht nur für medizinische Geräte stattfinden, sondern für alle in der Einrichtung genutzten Elektrogeräte, also bspw. auch Staubsauger oder Kaffeemaschine. Daher gibt es für die elektrische Prüfung von medizinischen Geräten und weitere Betriebsmittel auch 2 verschiedene Normen:
Bei der Prüfung nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1):2015-10 wird der Ist-Zustand der Medizintechnik überprüft. Dabei prüfen unsere Mitarbeiter, ob die Geräte Mängel aufweisen oder ggf. anfällig für Mängel sind. Ziel der elektrischen Sicherheitsprüfung der Geräte ist es, die Unfall- und Brandgefahr für Patienten und Personal zu reduzieren.
Im Detail beinhaltet die Prüfung:
Sichtprüfung: Äußerliche Prüfung auf sichtbare Mängel – Gehäuseprüfung und Prüfung der Anschlussleitungen
Elektrische Messung: Erfassung verschiedener Messgrößen abhängig von Geräteart, Schutzklasse, Messverfahren
Funktionsprüfung: Erfordert eine erfolgreiche Sichtprüfung und fehlerfreie Messergebnisse
Die gesamte Prüfung wird dokumentiert, Mängel und Schäden werden ebenfalls im Prüfprotokoll aufgenommen. Werden Mängel festgestellt, geben wir Ihnen Empfehlungen zur Reparatur. Gibt es keine Beanstandung bei der Prüfung der medizinischen Geräte, erhalten sie eine Prüfplakette, auf der der nächste Prüftermin vermerkt ist.
Die Prüffristen richten sich je nach Gerät nach den Herstellervorgaben oder den VDE-Normen. Neben den wiederkehrenden Prüfungen der medizinischen Geräte sind auch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach einer Wiederinbetriebnahme (z.B. nach einer Reparatur) zu berücksichtigen
Die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung medizinischer Geräte hat für den Schadenfall hohe Bedeutung. Ordnungsgemäß bedeutet sowohl die Einhaltung der vorgegebenen Prüffristen als auch die korrekte Durchführung der Prüfung inklusive Dokumentation. Als Betreiber übernehmen Sie die volle Haftung, wenn sich im Schadenfall herausstellen sollte, dass Sie die Medizingeräteprüfung vernachlässigt oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt haben.
Deshalb darf die Prüfung medizinischer Geräte nach DGUV V3 nur von dafür ausgebildeten Fachkräften (Elektrofachkraft) wie den Mitarbeitern der KPS Prüfservice durchgeführt werden. Die messtechnische Kontrolle darf ebenfalls ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die durch ihre Ausbildung, ihre Kenntnisse sowie die praktische Tätigkeit für die ordnungsgemäße Prüfung der Medizintechnik befähigt sind.
Nur wenn Sie sich bei der Medizintechnik Prüfung für einen zertifizierten Experten wie die KPS-Gruppe entscheiden, erhalten Sie Rechtssicherheit und können sicher sein, dass Ihre Patienten und Mitarbeiter geschützt werden.
Mit unserem deutschlandweiten Expertennetz ist die KPS Prüfservice Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Medizintechnik Prüfungen. Wir bieten Ihnen:
Wir vereinbaren mit Ihnen individuelle Termine für die Wartung Ihrer medizinischen Geräte, sodass der Betriebsalltag nicht oder nur geringfügig beeinflusst wird. Neben den Prüfungen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch beratend zur Seite, z.B. zu Prüfintervallen oder zum Vorgehen beim Feststellen von Mängeln.
Mit dem KPS Prüfservice können Sie sich auf Rechtssicherheit verlassen und garantieren für Ihre Patienten eine sichere Behandlung. Gern helfen wir Ihnen dabei, Ihre Verpflichtungen als Betreiber medizintechnischer Geräte zu erfüllen – kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.
Kontaktformular