• Kranprüfungen

    Kranprüfung nach DGUV Vorschriften 52 und 54 sowie DGUV V3

    Die regelmäßige Prüfung von Krananlagen ist Grundvoraussetzung für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Qualitätsstandards. Das frühzeitige Erkennen und Beseitigen von Mängeln senkt das Unfallrisiko und ist ein existenzieller Arbeitsschutz für die Mitarbeiter. Aus diesen Gründen schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung (DGUV) die regelmäßige Prüfung von Kranen vor.

Die KPS Prüfservice bietet Ihnen sämtliche Kranprüfungen nach DGUV (ehemals UVV Prüfungen für Krane). Wir helfen Ihnen mit den Funktions- und Sicherheitsprüfungen, Ihre Betreiberpflichten zu erfüllen und damit Ihre Betriebsmittel sowie Ihre Mitarbeiter zu schützen.

Nach welchen Vorschriften müssen Krananlagen sicherheitsgeprüft werden?

Alle Krane und Hebezeuge unterliegen gemäß BetrSichV und DGUV Vorschriften einer Prüfpflicht. Damit sind folgende Vorgaben zur Kranprüfung verbunden:

DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D6)

Gemäß dieser Vorschrift müssen Krane regelmäßig durch Sachverständige geprüft werden. Neben den Angaben, wann und wie oft Kranprüfungen erforderlich sind, gibt es hier auch Prüfvorgaben zu speziellen Kranarten wie z.B. Turmdrehkranen, Lkw-Anbaukranen und Fahrzeugkranen.

DGUV Vorschrift 54 (bisher BGV D8)

Diese DGUV Vorschrift für Krane bezieht sich auf deren Restlebensdauer. Die Beurteilung der Restlebensdauer ist ein wichtiger Bestandteil der Krananlagen Prüfung, denn das Hubwerk darf nur betrieben werden, solange es aufgrund seines Alters noch einen sicheren Betrieb gewährleisten kann.

In der DGUV Vorschrift 54, § 23, Absatz 4 ist vorgeschrieben, dass bei jeder Prüfung von Krananlagen der verbrauchte Anteil der theoretischen Lebensdauer des Krans zu ermitteln ist. Die Durchführung erfolgt gemäß folgender Anweisung: FEM 9.755 – Maßnahmen zum Erreichen sicherer Betriebsperioden von motorisch angetriebenen Serienhubwerken. Hierin sind verschiedene Ermittlungsmethoden zur Restlebensdauer der Krane benannt, wobei vor allem die Ausstattung des Krans maßgeblich für die richtige Methode ist.

DGUV Vorschrift 3

Diese Vorschrift bezieht sich auf die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und betrifft folglich die Prüfung der elektrischen Betriebssicherheit von Krananlagen. Dafür sind die elektrotechnischen Regeln der DIN VDE 0105-100 maßgeblich. Diese Kranprüfung muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.

In welchen Intervallen müssen Krananlagen geprüft werden?

Die Prüfung von Krananlagen muss sowohl bei der Inbetriebnahme als auch als regelmäßige Prüfung erfolgen. Auch Änderungen an der Krananlage machen die Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich.

Da sich die Krananlagen voneinander differenzieren, muss die Prüfung entsprechend angepasst werden. Dabei spielen folgende Faktoren eine bedeutsame Rolle:

  • Alter der Krananlage
  • Verschmutzungsgrad
  • Witterungseinflüsse
  • Betriebsart oder
  • elektrische Belastung

 

Kranprüfung vor der ersten Inbetriebnahme –
Sachverständigenprüfung DGUV V52 §25

Sofern der Kran noch nicht von Herstellerseite geprüft wurde, ist der Kranbetreiber dazu verpflichtet, den Kran vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Grundlage dafür liefern die anerkannten Regeln der Technik.

 

Wiederkehrende Prüfung Krane –
Sachverständigenprüfung DGUV V52 §26

Nach der Kranabnahme müssen Krane im Abstand von maximal einem Jahr überprüft werden.
Je nach betrieblichen Verhältnissen und konkreten Einsatzbedingungen kann mehrmals pro Jahr der Bedarf für eine UVV Prüfung des Krans gegeben sein.

 

Kranprüfungen nach Änderungen am Kran –
Sachverständigenprüfung DGUV V52 §25

Finden Änderungen am Kran statt, z.B. im Zuge eines Umbaus, muss ein Prüfsachverständiger den Kran im Anschluss ebenfalls einer Prüfung unterziehen, um dessen einwandfreie Sicherheit zu gewährleisten.

Da sich die Krananlagen voneinander differenzieren, muss die Prüfung entsprechend angepasst werden. Dabei spielen folgende Faktoren eine bedeutsame Rolle:

  • Alter der Krananlage
  • Verschmutzungsgrad
  • Witterungseinflüsse
  • Betriebsart oder
  • elektrische Belastung

Dazu können noch weitere prüfungsrelevante Faktoren hinzukommen. Die Servicetechniker der KPS Prüfservice können diese frühzeitig erkennen.

 

Wie läuft eine Kranprüfung ab?

Bei der Kranprüfung nach DGUV untersuchen unsere Sachverständigen, ob sich die Krananlage in einem arbeitssicheren Zustand befindet, wobei sowohl Sicht- als auch Funktionsprüfungen stattfinden. Alle relevanten Teile der Krananlage werden auf Verschleiß bzw. ihren sicheren Betrieb hin untersucht. Die sicherheitsrelevanten Bauteile und deren korrekte Funktion liegen im Fokus, aber auch die Funktion der Gesamtanlage spielt dabei eine Rolle.

Innerhalb der Tätigkeiten überprüfen die Kransachverständigen der KPS Prüfservice u.a. Folgendes:

  • Ausstattung der Krananlage – Abgleich mit Prüfbuch des Krans
  • Zustandsprüfung von Bauteilen/Einrichtungen
  • Prüfung der Sicherheitseinrichtungen des Krans: Vollständigkeit und Wirksamkeit
  • Funktionsprüfung und Bremsprüfung mit Lasten in Nähe der höchstzulässigen Tragfähigkeit
  • Vollständigkeit von Beschilderungen/Kennzeichnungen

Die Lastprüfung ist bei der wiederkehrenden Kranprüfung unverzichtbar, denn erst durch die Last lassen sich exakte Beurteilungen zum statischen und dynamischen Verhalten des Krans machen, um sicherzustellen, dass der Kran ausreichend stabil und standsicher ist.

Alle Ergebnisse der Kranprüfung werden in einem Prüfbericht dokumentiert, wobei auch Mängel mit aufgenommen werden. Das Prüfprotokoll wird im Kranprüfbuch hinterlegt. Den Abschluss der Prüfung bildet eine Beurteilung, die eine Aussage dazu trifft, ob der Kran weiterbetrieben bzw. in Betrieb genommen werden kann oder ob Nachprüfungen erforderlich sind.

Der Kran erhält zudem eine Prüfplakette. Sie ist der sofort sichtbare Nachweis der Kranprüfung und gibt einen Hinweis zum nächsten Prüftermin.

KPS Prüfservice – Ihr zuverlässiger Partner für Kranprüfungen nach DGUV

Die KPS Prüfservice bietet Ihnen sämtliche Kranprüfungen, die im Rahmen von BetrSichV und DGUV gefordert sind. Ob es um die Kranabnahme, wiederkehrende Kranprüfungen oder die Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen geht – mit uns erhalten Sie das erforderliche Fachpersonal, um für Ihr Unternehmen, Ihre Arbeitsmittel sowie Ihre Mitarbeiter den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. 

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und überlassen Sie uns die gesetzlichen notwendigen Prüfungen zur Kransicherheit. Mit der Erfahrung und Expertise unserer Prüfsachverständigen treffen Sie die richtige Entscheidung!

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