Die Normen für Blitzschutzsysteme sind in der internationalen Normenreihe IEC 62305 und in den entsprechenden deutschen Normen VDE 0185-305 festgelegt. Die Normen regeln den Schutz von baulichen Anlagen, Personen und elektrischen Anlagen und enthalten unter anderem folgende Teile:
IEC 62305-1: Allgemeine Prinzipien
Dieser Teil der Norm legt die Grundprinzipien fest, darunter:
- Definition der Blitzschutzklassen.
- Gefährdungsanalyse: Bestimmung der Blitzdichte und des Schadenspotenzials in einem bestimmten geografischen Gebiet.
- Einführung des Blitzschutzzonen-Konzepts (LPZ), das Gebäude in verschiedene Zonen mit abgestuften Schutzmaßnahmen unterteilt.
IEC 62305-2: Risikomanagement
Die Risikobewertung ist ein zentraler Bestandteil der Blitzschutzplanung. Hier wird das Schadensrisiko für ein bestimmtes Gebäude oder eine Anlage analysiert. Berücksichtigt werden:
- Blitzdichte in der Region.
- Bauweise des Gebäudes (Materialien, Größe).
- Nutzung des Gebäudes (Wohnhaus, öffentliches Gebäude, Industrieanlage).
- Die Höhe des Schadenspotenzials (z.B. Personenschaden, Sachschaden, Funktionsausfall).
Anhand dieser Analyse wird die erforderliche Blitzschutzklasse (LPS) bestimmt.
IEC 62305-3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
Dieser Teil behandelt die Anforderungen an den äußeren Blitzschutz, insbesondere:
- Die korrekte Installation von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungssystemen.
- Mindestanforderungen an die Materialien (Kupfer, Aluminium) und deren Querschnitte.
- Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Überschlägen und Lichtbögen.
IEC 62305-4: Schutz von elektrischen und elektronischen Systemen
Dieser Teil befasst sich mit dem Schutz von empfindlichen elektrischen und elektronischen Systemen, wie Computernetzwerken und Kommunikationssystemen. Er beschreibt:
- Die Installation von Überspannungsschutzgeräten (SPD).
- Die Verbindung von leitenden Strukturen mit dem Potentialausgleichssystem.
- Besondere Maßnahmen in Gebäuden mit kritischen Infrastrukturen (z.B. Rechenzentren, Kraftwerke).
- VDE 0185-305-1: Allgemeine Grundsätze
- VDE 0185-305-2: Risiko-Management
- VDE 0185-305-3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
- VDE 0185-305-4: Schutz von elektrischen und elektronischen Systemen
Es gibt vier Blitzschutzklassen, die je nach Schutzbedarf eines Gebäudes oder einer Anlage angewendet werden:
- Blitzschutzklasse I: Höchster Schutzbedarf, z.B. für Krankenhäuser.
- Blitzschutzklasse II: Hoher Schutzbedarf, z.B. für explosionsgefährdete Bereiche.
- Blitzschutzklasse III: Geringerer Schutzbedarf, z.B. Wohnhäuser.
- Blitzschutzklasse IV: Niedrigster Schutzbedarf, wird in Deutschland kaum angewendet.