Aufzugsprüfungen
Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.
Ein Blitzschutzsystem dient dem Schutz von Gebäuden und Personen vor den direkten und indirekten Auswirkungen von Blitzeinschlägen. Blitze verursachen Schäden an Gebäuden, Anlagen, und gefährden das Leben. Ein gut geplantes und installiertes Blitzschutzsystem verringert diese Gefahren. Es wird dabei zwischen äußerem und innerem Blitzschutz unterschieden.
Der äußere Blitzschutz hat die Aufgabe, direkte Blitzeinschläge in bauliche Anlagen zu verhindern und die Energie eines Blitzes sicher zur Erde abzuleiten, ohne Schäden an der Struktur oder den darin befindlichen Menschen und Geräten zu verursachen.
Der innere Blitzschutz befasst sich mit dem Schutz elektrischer und elektronischer Systeme im Gebäude. Da Blitzeinschläge trotz äußerem Blitzschutz zu gefährlichen Überspannungen in den Strom- und Datenleitungen führen können, ist es wichtig, diese durch Überspannungsschutzgeräte zu schützen.
Die Normen für Blitzschutzsysteme sind in der internationalen Normenreihe IEC 62305 und in den entsprechenden deutschen Normen VDE 0185-305 festgelegt. Die Normen regeln den Schutz von baulichen Anlagen, Personen und elektrischen Anlagen und enthalten unter anderem folgende Teile:
IEC 62305-1: Allgemeine Prinzipien
Dieser Teil der Norm legt die Grundprinzipien fest, darunter:
IEC 62305-2: Risikomanagement
Die Risikobewertung ist ein zentraler Bestandteil der Blitzschutzplanung. Hier wird das Schadensrisiko für ein bestimmtes Gebäude oder eine Anlage analysiert. Berücksichtigt werden:
Anhand dieser Analyse wird die erforderliche Blitzschutzklasse (LPS) bestimmt.
IEC 62305-3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
Dieser Teil behandelt die Anforderungen an den äußeren Blitzschutz, insbesondere:
IEC 62305-4: Schutz von elektrischen und elektronischen Systemen
Dieser Teil befasst sich mit dem Schutz von empfindlichen elektrischen und elektronischen Systemen, wie Computernetzwerken und Kommunikationssystemen. Er beschreibt:
Es gibt vier Blitzschutzklassen, die je nach Schutzbedarf eines Gebäudes oder einer Anlage angewendet werden:
Jeder Gewerbebetrieb muss gemäß DIN VDE und entsprechend seiner Sachversicherung funktionstüchtige Blitzschutzanlagen auf seinen Gebäuden vorweisen. Dabei richtet sich die Blitzschutzklasse (1,2 oder 3) nach Art und Nutzung des Gebäudes.
In den Schutzklassen 1 und 2 muss einmal jährlich eine Sichtprüfung und alle zwei Jahre eine umfassende Prüfung durchgeführt werden. Bei kritischen Situationen, also bei Anlagen, die sensible Systeme oder explosionsgefährdete Bereiche, beinhalten muss in jedem Fall einmal jährlich geprüft werden. In den Schutzklassen 3 und 4 findet alle zwei Jahre eine Sichtprüfung und alle vier Jahre eine umfassende Prüfung statt.
Treten bei der Prüfung Funktionsstörungen oder Defekte auf, müssen diese von einem Fachbetrieb behoben werden.
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