• PRÜFUNGEN FÜR WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFTEN:
    WILLKOMMEN AUF DER SICHEREN SEITE.

    Um der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, müssen Immobilien auch elektrisch geprüft werden. Die gute Nachricht: Diese Prüfungen stellen umlagefähige Kosten dar. KPS gestaltet die Fakturierung grundsätzlich so, dass Sie als Besitzer diese Kosten problemlos umlegen können. Natürlich ist uns auch bewusst, dass wir uns bei den Prüfterminen nach Ihren Mietern richten müssen. Auf Wunsch prüfen wir auch außerhalb unserer Geschäftszeiten.

STETS ABGESICHERT!

Die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen, die exakte Prüfung nach den entsprechenden Normen und die gerichtsfeste Dokumentation aller Prüfungen sind natürlich auch für Wohnungsbaugesellschaften selbstverständlich. Denn nur so können Sie nicht nur Ihren Mietern und deren Besuchern Sicherheit garantieren, sondern sind auch selbst rechtlich immer zu 100 % abgesichert. Um Mietsachschäden rechtzeitig zu identifizieren, führen wir auch präventive Prüfungen nach Mieterwechsel für Sie durch.

Personenschutz

  • Erstprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600

    Diese Norm enthält Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen durch Besichtigen, Erproben und Messen. Die Erstprüfung wird nach Fertigstellung einer neuen Anlage oder von Erweiterungen oder Änderungen bestehender Anlagen durchgeführt. Mehr zu dieser Norm finden Sie im Prüf-Lexikon.

     

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  • Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100

    Diese Norm gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen – von Kleinspannung bis Hochspannung. Mehr zu dieser Norm finden Sie im Prüf-Lexikon.

     

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Sachschutz

  • Sachverständigenprüfungen nach DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-100

    Die Sachverständigenprüfung elektrischer Anlagen erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Durch die Prüfungen soll sichergestellt werden, dass die besonderen Anforderungen des Versicherers an den Sachschutz berücksichtigt werden.

  • DIE NORMEN UND GESETZE, NACH DENEN WIR PRÜFEN

    Was Normen und Gesetze angeht, sind wir immer am Puls der Zeit und kennen alle Gesetzesänderungen und Normanpassungen. So können wir für Sie nach allen aktuellen Gesetzen, Verordnungen und Normen prüfen: BGI 694, DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3), DGUV Vorschrift 4 (vormals GUV-V A3), DIN EN 15635, DIN VDE 0100-100, DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0108, DIN VDE 0113, DIN EN 60204, DIN VDE 0701-702, DIN VDE 1000, DIN VDE 0751, DIN EN 473, TRBS 1111, § 3 BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VdS2871 SK 3602 …

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