Nach welchen Normen wird geprüft?
Blitzschutzanlagen werden gemäß DIN EN 62305 – 3 (VDE 0185 – 305 – 3): 2011 – 10 geprüft und Bestandsanlagen und neu montierte Anlagen repariert
Rechtliche Grundlagen für Blitzschutz:
Jeder Gewerbebetrieb muss gemäß DIN VDE und entsprechend seiner Sachversicherung funktionstüchtige Blitzschutzanlagen auf seinen Gebäuden vorweisen. Dabei richtet sich die Blitzschutzklasse (1,2 oder 3) nach Art und Nutzung des Gebäudes.
Wie oft müssen die Blitzschutzeinrichtungen geprüft werden (Wiederholungsprüfung)?
In den Schutzklassen 1 und 2 muss einmal jährlich eine Sichtprüfung und alle zwei Jahre eine umfassende Prüfung durchgeführt werden. Bei kritischen Situationen, also bei Anlagen, die sensible Systeme oder explosionsgefährdete Bereiche, beinhalten muss in jedem Fall einmal jährlich geprüft werden. In den Schutzklassen 3 und 4 findet alle zwei Jahre eine Sichtprüfung und alle vier Jahre eine umfassende Prüfung statt.
Treten bei der Prüfung Funktionsstörungen oder Defekte auf, müssen diese von einem Fachbetrieb behoben werden.
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