Aufzugsprüfungen
Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.
Die KPS Prüfservice realisiert für Sie Maschinenprüfungen gemäß DGUV V3 (ehemals BGV A3) nach DIN EN 60204-1 Standards. Unsere Leistung garantiert Ihnen Rechtssicherheit gegenüber Ihren Mitarbeitenden und Ihren Versicherungen. Erfahrene Elektrotechniker und qualifizierte Servicetechniker führen die Prüfung, soweit möglich, während des laufenden Betriebs durch und minimieren durch die versierte Funktionsprüfung Ausfall- und Stillstandzeiten an Ihren Maschinen.
Maschinen im Sinne ortsfester elektrischer Betriebsmittel erfordern eine Prüfung. Diese Forderung entspringt dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrieSichV) und den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Ferner sieht die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Vorschrift 3 eine regelmäßige Maschinenprüfung vor. Kommen Sie als Unternehmer oder Betreiber von Maschinen Ihrer gesetzlichen Verantwortung nicht nach, machen Sie sich strafbar und riskieren Sanktionen nach ArbSchG §209 Absatz 1. Die DGUV V3 verweist für die Sicherheitsprüfung an Maschinen auf die ausdrücklichen Regelungen der VDE 0113-1:2019-06 (DIN EN 60204-1).
Die geprüfte Sicherheit von Maschinen ist essenziell, um sowohl Mitarbeitende als auch Ihr Unternehmen vor Sach- oder Personenschäden zu schützen. Ob Unfälle oder Ausfälle – damit Ihr Versicherungsschutz uneingeschränkt besteht, müssen Sie Ihrer Pflicht zur Maschinensicherheitsprüfung gesetzeskonform nachkommen. Haben Sie als Betreiber von elektrischen Anlagen Ihre Maschine keiner entsprechenden Prüfung unterzogen, tragen Sie das Risiko von Kosten im Falle von Schäden unter Umständen selbst.
Die Maschinenprüfung nach DGUV V3 durch unsere Experten ist demnach unabdingbar, wenn Sie Wert auf die folgenden Sicherheiten legen:
Die Maschinenprüfung nach DGUV stellt somit sicher, dass Ihre Maschinen den erforderlichen Baustandards und der ordnungsgemäßen Verwendung entsprechen. Gleichzeitig haben Sie im Zuge der Maschinen DGUV Prüfung die Gewissheit, dass die Instandsetzung Ihrer Anlagen auf höchstem Niveau erfolgt ist.
Eine DGUV Maschinenprüfung kann im Kontext unterschiedlicher Situationen erfolgen. Die verpflichtende Notwendigkeit einer DGUV V3 Prüfung von Maschinen besteht in den folgenden Fällen:
Vor der Inbetriebnahme
Wird eine Maschine erstmals in Betrieb genommen, muss eine Maschinenprüfung vorab den einwandfreien Zustand der elektronischen Technik sicherstellen.
Bei Instandsetzungen
Nach Änderungen und Instandsetzungen, beispielsweise nach einem längeren Stillstand, ist eine elektrische Prüfung der Maschinen nach DGUV 3 Pflicht.
In Form von Wiederholungsprüfungen
Besteht Ihre Maschine die Sicherheitsprüfung, erhält sie eine entsprechende Prüfplakette. Aus dieser geht ebenfalls der Zeitpunkt der nächsten Prüfung hervor. Die Abstände zwischen den Maschinenprüfungen regelt nicht nur die DIN VDE 0105-100/A1:2020-10. Ebenso relevant ist auch der Gefährdungsgrad der Maschine.
Im Zuge einer Maschinenprüfung testen unsere Experten Ihre Maschine entsprechend der vorliegenden Produktnorm. Sofern für Ihre Anlage keine entsprechende Norm vorgesehen ist, erfolgt die elektrische Prüfung von Maschinen gemäß der VDE 0113-1:2019-06 (DIN EN 60204-1). Dabei setzt sich die Maschinensicherheitsprüfung aus mehreren Einzelschritten zusammen. Hierzu gehören Funktionstests aller Maschinenanwendungen. Die Prüfung von Maschinen bezieht außerdem die Anforderungen an den Aufstellungsort der Anlage, die Übereinstimmung der technischen Dokumentation und elektrischen Ausrüstung sowie Testvorgänge an der Maschinensteuerung mit ein.
Die elektrische Überprüfung von Maschinen legt die Basis für ein abgesichertes Arbeiten. Ist die elektrische Sicherheit von Maschinen allerdings durch Defekte oder Mängel eingeschränkt, erhalten die betroffenen Anlagen von unserem Prüfservice eine Warnplakette. Im Anschluss erstellen unsere Spezialisten eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111. Diese Gefahrenanalyse ist Teil der DGUV V3 Maschinenprüfung und listet in Form eines Mängelberichts alle Defizite auf, die Sie als Betreiber der Maschine schnellstmöglich zu begeben haben. Damit die Maschine wieder in Betrieb genommen werden kann, muss eine erneute Maschinenprüfung die Funktionstüchtigkeit bestätigen.
Maschinenprüfungen in regelmäßigen Abständen sind gemäß der DGUV V 3 Pflicht – unabhängig dessen, ob Sie elektrische Anlagen in einem Krankenhaus, in einem Verwaltungsgebäude, in einem Industriebetrieb oder in einer Schule betreiben. Die KPS Prüfservice GmbH stellt Ihnen verantwortungsvolle Spezialisten zur Seite, deren Präzision nicht nur Ihren Betrieb, sondern auch Ihre Mitarbeitenden schützt.
Unser Team versierter Elektro- und Service-Techniker übernimmt für Sie Prüfungen Ihrer elektrischen Maschinen – von der Mängelprüfung bis hin zum Prüfprotokoll.
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