Ist eine Gefährdungsbeurteilung verpflichtend?
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Maßnahmen auf den Schutz Ihrer Mitarbeiter auszurichten.
Die Notwendigkeit der sicherheitstechnischen Bewertung zur Feststellung von Gefahren geht dabei auf Vorgaben der folgenden Gesetze und Verordnungen zurück:
– § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
– § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
– Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gefährdungsanalyse nach Arbeitsschutzgesetz
§ 5 ArbSchG erwirkt für Arbeitnehmer die gesetzliche Pflicht, Gefahren zu beurteilen, die sich für Beschäftigte im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ergeben. Das bedeutet, Unternehmen müssen ihrem Personal sichere Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe zur Verfügung stellen. Im Zuge der dokumentierten Gefährdungsanalyse nach Arbeitsschutzgesetz sind daher alle möglichen Gefahren zu erfassen. Auf Basis der Beurteilung der Risiken werden anschließend Schutzmaßnahmen abgeleitet, die die gefahrenlose Nutzung der Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sicherstellen.