Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Maßnahmen auf den Schutz Ihrer Mitarbeiter auszurichten.
Die Notwendigkeit der sicherheitstechnischen Bewertung zur Feststellung von Gefahren geht dabei auf Vorgaben der folgenden Gesetze und Verordnungen zurück:
– § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
– § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
– Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
§ 5 ArbSchG erwirkt für Arbeitnehmer die gesetzliche Pflicht, Gefahren zu beurteilen, die sich für Beschäftigte im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ergeben. Das bedeutet, Unternehmen müssen ihrem Personal sichere Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe zur Verfügung stellen. Im Zuge der dokumentierten Gefährdungsanalyse nach Arbeitsschutzgesetz sind daher alle möglichen Gefahren zu erfassen. Auf Basis der Beurteilung der Risiken werden anschließend Schutzmaßnahmen abgeleitet, die die gefahrenlose Nutzung der Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sicherstellen.
Die Verfahren der Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung ähneln sich im Wortlaut. Beide Analysen dienen der Erkennung und Bewertung von Gefahrenpotenzialen. Allerdings werden die Begriffe häufig unrechtmäßig als Synonym verwendet. Bei der Gefahrenanalyse, die auch als Risikoanalyse bezeichnet wird, prüft der Hersteller, ob von einem Gerät Risiken ausgehen. Anders ist es hingegen bei der Gefährdungsbeurteilung: Hier werden alle Gefahren beobachtet, die in Zusammenhang mit einem Arbeitsbereich eines Arbeitgebers stehen.
Wenn Sie als Arbeitgeber mit einer Gefahrenanalyse Ihrer Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG nachkommen möchten, müssen Sie hierfür alle möglichen Gefahren berücksichtigen. Hierzu gehören jegliche Risiken, die für Ihr Personal bei der Tätigkeit im jeweiligen Arbeitsbereich relevant sind.
Mögliche Gefährdungsfaktoren, die in der Gefährdungsanalyse nach Arbeitsschutzgesetz geprüft werden, sind:
– mechanische Gefährdungen
– elektrische Gefährdungen
– Gefahrstoffe
– biologische Arbeitsstoffe
– thermische Gefährdungen
– Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
– Gefährdungen durch Arbeitsbedingungen
– physische Belastung
– psychische Faktoren
Teil der Gefahrenbeurteilung sind demnach beispielsweise mechanische Gefährdungen wie gefährliche Oberflächen, bewegte Transportmittel, Produktionsteile oder ungeschützte Maschinenteile. Zudem ist es wichtig, elektrische Risiken, Gefahrstoffe sowie Brand-und Explosionsgefährdungen in der Analyse zu beachten. Die Beurteilung möglicher Gefahren im Arbeitsalltag schließt auch psychische Faktoren als Gefahrenfaktor mit ein.
Elektrische Gefährdungen an Betriebsmitteln, die unerkannt bleiben, können Arbeitsunfälle verursachen, die zu enormen Personen- und Sachschäden führen. Besonders schwerwiegend sind hierbei tödliche Stromunfälle. Um Risiken für Stromschläge zu vermeiden, müssen die von Schaltschränken und stromführenden Leitungen ausgehenden Gefahren untersucht werden.
Als Arbeitgeber sind Sie daher dazu verpflichtet, diese Gefährdung durch eine Gefährdungsbeurteilung für elektrische Anlagen zu berücksichtigen und darauf basierend Schutzmaßnahmen zu treffen.
Im Jahr 2018 wurden die TRBS Gefährdungsbeurteilung umfassend überarbeitet. Die Neufassung 1111 der technischen Regeln für Betriebssicherheit unterstützt Arbeitgeber dank ausführlicheren Erläuterungen und Begriffsbestimmungen bei der Erstellung einer Gefahrenbeurteilung entsprechend § 3 BetrSichV. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung elektrischer Betriebsmittel hat durch eine fachkundige Elektrofachkraft zu erfolgen. Gemäß den TRBS 1111 muss nicht nur im Gefahrenbereich der Arbeitsmittel die uneingeschränkte Sicherheit für Mitarbeiter sichergestellt werden. Bei überwachungspflichtigen Anlagen wie Aufzügen oder Rolltreppen ist außerdem der Schutz dritter Personen zu wahren.
Eine allgemeingültige Anleitung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sieht die Gesetzgebung des Arbeitsschutzgesetzes nicht vor. Die konkrete Vorgehensweise ergibt aus den jeweiligen Gegebenheiten des Unternehmens.
Als Arbeitgeber möchten Sie durch die sicherheitstechnische Bewertung der Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe die Arbeitssicherheit Ihres Personals entsprechend den Vorgaben der BetrSichV und des ArbSchG gewährleisten?
Die KPS Prüfservice empfiehlt Ihnen für die Durchführung der Gefahrenbeurteilung die folgenden Schritte:
1. Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Erfassung der Betriebsorganisation, Definition der Arbeitsbereiche, Personengruppen und deren Tätigkeiten
2. Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen, die die Gesundheit der Beschäftigten potenziell gefährden können
3. Beurteilung der Gefährdung – beispielsweise in einer Risikomatrix
4. Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
5. Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen im Betrieb
6. Prüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen
7. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Verlassen Sie sich bei der Gefährdungsbeurteilung elektrischer Anlagen auf die Erfahrung und Kompetenz der KPS Prüfservice!
Damit Sie die Wirksamkeit Ihrer Schutzmaßnahmen überprüfen können, ist es notwendig, dass Sie jede Phase der Gefährdungsbeurteilung elektrischer Betriebsmittel dokumentieren. Eine entsprechende Dokumentationspflicht geht aus dem ArbSchG hervor und betrifft Betriebe mit mehr als elf Arbeitnehmern. Über die schriftliche Gefährdungsbeurteilung elektrischer Betriebsmittel haben Sie einen gerichtsfesten Nachweis, dass Sie Ihrer Verantwortung zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes nach ArbSchG und BetrSichV nachkommen.
Grundsätzlich empfiehlt sich die Dokumentation in folgenden Bereichen:
– Gefährdungen und Maßnahmen
– Gefährdungsfaktoren
– Risikomatrix
Das Team der KPS Prüfservice ist in der Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen langjährig erfahren und unterstützt Sie bei der Sicherstellung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb!
Die Notwendigkeit zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist gesetzlich verankert. Die Verpflichtung durch die Gesetzgebung der BetrSichV, des ArbSchG und der GefStoffV hat verschiedene Gründe.
Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, um:
– die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu erhalten
– Unfällen am Arbeitsplatz vorzubeugen
– Dritte vor Gefährdungen zu schützen
– Prozesse im Arbeitsbereich zu optimieren
– die Prüfintervalle für Sicherheitsprüfungen nach DGUV V3 zu ermitteln
Gefährdungsbeurteilungen sind demnach die Basis zur Umsetzung von Arbeitsbedingungen, die den Anforderungen gesetzlich vorgeschriebener Arbeitssicherheitsfaktoren entsprechen. Die fortwährende Evaluation ist unabdingbar, um das Wohlergehen der Arbeitnehmer im Arbeitsalltag sicherzustellen.
Bei der KPS Prüfservice können Sie sich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen und sich damit rechtlich absichern!
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Maschinen und andere elektrische Betriebsmittel hat vor der Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu erfolgen. Dabei stellt die Gefahrenbeurteilung die Basis für die Prüfintervalle der Wiederholungsprüfungen der Elektroanlagen dar.
Kommt es in Ihrem Unternehmen zu betrieblichen Veränderungen oder zu neuen Erkenntnissen, welche die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter betreffen, müssen Sie die Gefährdungsanalyse für Maschinen entsprechend anpassen. Eine feste Frist für die Überarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen gibt es nicht. Allerdings liegt es sowohl in Ihrem als auch im Interesse Ihrer Arbeitnehmer, wenn Sie den Prozess der Gefahrenbeurteilung regelmäßig prüfen.
Eine realistische Gefährdungsbeurteilung von elektrischen Anlagen wie Maschinen oder Aufzügen erfordert die Zusammenarbeit zwischen den Spezialisten Ihres Betriebes und erfahrenen Elektrofachkräften nach TRBS 1203. Experten, die täglich mit den zu analysierenden Betriebsmitteln arbeiten, sind in der Lage, innerbetriebliche und technische Gefährdungen ihrer Arbeitsumgebung zu erkennen. Risiken, die mit der Elektronik der Anlagen zusammenhängen, kann allerdings nur eine Elektrofachkraft mit Sachkundenachweis versiert identifizieren und aufdecken. Wartung, Prüfung und Installation von elektrischen Betriebsmitteln dürfen ausschließlich von oder in Anwesenheit einer Elektrofachkraft erfolgen.
Geht aus der Gefährdungsanalyse hervor, dass die technische Sicherheit von Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und der Arbeitsumgebung nicht gewährleistet ist, muss der Arbeitgeber gemäß § 4 ArbSchG für sichere Arbeitsbedingungen sorgen. Dabei ist es wichtig, dass Sie nach jeder Maßnahme prüfen, ob das identifizierte Risiko behoben wurde.
Zunächst sind technische Maßnahmen zu treffen. Führen diese nicht zur Behebung des Risikos, werden organisatorische Vorkehrungen vorgenommen. Zudem empfiehlt sich die Kombination mit personengebundenen Maßnahmen. Sollten sich die Gefahren nicht sofort bannen lassen, müssen Arbeitgeber Verantwortlichkeiten und geeignete Termine festlegen.
Arbeitgeber, die die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nicht vollumfänglich wahrnehmen, riskieren rechtliche Folgen. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen abgestraft werden kann. Zudem ist die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 die Basis für die Prüfung nach DGUV V3. Eine unvollständige Beurteilung von Gefahren bedeutet damit eine Gefährdung der Betriebssicherheit.
Sie möchten die Arbeitssicherheit Ihrer elektrischen Anlagen, Maschinen und Betriebsmittel entsprechend § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV sicherstellen?
Eine rechtskräftige Gewissheit erzielen Sie, wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 vornehmen und dokumentieren.
Hierbei steht Ihnen die KPS Prüfservice mit einem umfassenden Leistungsspektrum zur Seite!
Das Team der KPS Prüfservice bietet Ihnen in Sachen Arbeitssicherheit eine auf Sie zugeschnittene Beratung. Jeder unserer Prüftechniker erfüllt die Anforderungen, die die TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung vorsieht. Dasselbe gilt für unsere hochwertigen Messgeräte.
Neben der sicherheitstechnischen Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 die Basis für ein sicheres und gefahrenloses Arbeiten!
Unser Team übernimmt für Sie:
– die präzise Identifikation und Dokumentation von Risiken und Gefahren
– die Erstellung von Gefahrenbeurteilungen für elektrische Betriebsmittel nach BetrSichV, ArbSchG & TRBS 1111
– die Beratung bei der Planung, Durchführung und Prüfung effizienter Schutzmaßnahmen
– die Unterstützung bei der Wahrnehmung gesetzlicher Pflichten
Dabei profitieren Sie mit den Leistungen der KPS Prüfservice von zahlreichen Vorteilen:
– Sicherheit bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten
– Reduzierung von Ausfallzeiten
– Schutz von Arbeitnehmern und Dritten durch Gefahrenprävention
Sie wünschen sich bei der Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen professionelle Unterstützung, um Ihren rechtlichen Pflichten als Arbeitgeber vollumfänglich nachzukommen?
Kontaktieren Sie uns und setzen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung elektrischer Anlagen auf lückenlose Sicherheit!
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