DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3) ist eine wichtige Regelung in Deutschland, die sich mit der Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel befasst. Sie ist Teil des Arbeitsschutzrechts und wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben.
Zweck
Die Vorschrift dient dem Schutz von Beschäftigten und anderen Personen vor Gefahren, die durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel entstehen können. Sie soll sicherstellen, dass
diese Geräte sicher betrieben werden können.
Prüfpflicht
Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass elektrische Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden müssen. Dies umfasst sowohl ortsfeste als auch ortsveränderliche Betriebsmittel. Die Prüfungen müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden.
Prüfintervalle
Die Vorschrift gibt allgemeine Richtlinien zu den Prüfintervallen vor, die je nach Art des Betriebsmittels und dessen Nutzung variieren können. Beispielsweise müssen Baustellen- oder
mobile Geräte häufigeren Prüfungen unterzogen werden als fest installierte Anlagen.
Dokumentation
Alle durchgeführten Prüfungen müssen dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und kann im Falle eines Unfalls oder einer Inspektion wichtig sein.
Schulung und Qualifikation
Die DGUV Vorschrift 3 betont die Notwendigkeit, dass das Personal, das mit elektrischen Anlagen arbeitet oder diese prüft, entsprechend geschult und qualifiziert sein muss.
Risikobewertung
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln zu identifizieren und geeignete
Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.