Natürlich entsprechen alle von KPS vorgenommenen Prüfungen nicht nur den entsprechenden Normen und gesetzlichen Anforderungen, sondern sie werden grundsätzlich auch gerichtsfest dokumentiert. So sind Sie als Sicherheitsverantwortlicher auch rechtlich immer abgesichert. Und falls Sie darüber hinaus Mitarbeiter oder Bürger zum Thema elektrische Betriebssicherheit aufklären oder informieren müssen, sind Sie gut dafür vorbereitet. Gerne stellen wir Ihnen auch fachlich und didaktisch geschultes Fachpersonal für Veranstaltungen und Schulungen zur Verfügung.
Für uns ist es selbstverständlich, dass wir unsere Leistungen auch selbst prüfen und zertifizieren lassen. Wir hätten nicht dieselbe Branchenexpertise, wenn wir nicht perfekt im Markt vernetzt wären. Hier finden Sie alles zu unseren Zertifizierungen und Verbandsmitgliedschaften.
Diese Norm enthält Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen durch Besichtigen, Erproben und Messen. Die Erstprüfung wird nach Fertigstellung einer neuen Anlage oder von Erweiterungen oder Änderungen bestehender Anlagen durchgeführt. Mehr zu dieser Norm finden Sie im Prüf-Lexikon.
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Diese Norm gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen – von Kleinspannung bis Hochspannung. Mehr zu dieser Norm finden Sie im Prüf-Lexikon.
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Die Sachverständigenprüfung elektrischer Anlagen erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Durch die Prüfungen soll sichergestellt werden, dass die besonderen Anforderungen des Versicherers an den Sachschutz berücksichtigt werden.