• KOMMUNEN UND VERWALTUNG:
    GEPRÜFTE SICHERHEIT FÜR IHRE MITBÜRGER

    Gerade in Kindergärten, Schulen, Bahnhöfen, sozialen Einrichtungen, Kirchen, Verwaltungsgebäuden oder Versammlungsstätten dürfen keine versteckten Gefahren lauern. Deshalb ist es umso wichtiger, die Sicherheit dieser Orte kompetent und gründlich zu prüfen. Die Elektrofachkräfte von KPS prüfen grundsätzlich gemäß der DGUV Vorschrift 4 (vormals GUV-V A3) und der Betriebssicherheitsverordnung.

IHRE VERANTWORTUNG IST UNSERE VERANTWORTUNG.

Natürlich entsprechen alle von KPS vorgenommenen Prüfungen nicht nur den entsprechenden Normen und gesetzlichen Anforderungen, sondern sie werden grundsätzlich auch gerichtsfest dokumentiert. So sind Sie als Sicherheitsverantwortlicher auch rechtlich immer abgesichert. Und falls Sie darüber hinaus Mitarbeiter oder Bürger zum Thema elektrische Betriebssicherheit aufklären oder informieren müssen, sind Sie gut dafür vorbereitet. Gerne stellen wir Ihnen auch fachlich und didaktisch geschultes Fachpersonal für Veranstaltungen und Schulungen zur Verfügung.

Personenschutz

  • Erstprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600

    Diese Norm enthält Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen durch Besichtigen, Erproben und Messen. Die Erstprüfung wird nach Fertigstellung einer neuen Anlage oder von Erweiterungen oder Änderungen bestehender Anlagen durchgeführt. Mehr zu dieser Norm finden Sie im Prüf-Lexikon.

     

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  • Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100

    Diese Norm gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen – von Kleinspannung bis Hochspannung. Mehr zu dieser Norm finden Sie im Prüf-Lexikon.

     

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Sachschutz

  • Sachverständigenprüfungen nach DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-100

    Die Sachverständigenprüfung elektrischer Anlagen erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Durch die Prüfungen soll sichergestellt werden, dass die besonderen Anforderungen des Versicherers an den Sachschutz berücksichtigt werden.

  • DIE NORMEN UND GESETZE, NACH DENEN WIR PRÜFEN

    Was Normen und Gesetze angeht, sind wir immer am Puls der Zeit und kennen alle Gesetzesänderungen und Normanpassungen. So können wir für Sie nach allen aktuellen Gesetzen, Verordnungen und Normen prüfen: BGI 694, DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3), DGUV Vorschrift 4 (vormals GUV-V A3), DIN EN 15635, DIN VDE 0100-100, DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0108, DIN VDE 0113, DIN EN 60204, DIN VDE 0701-702, DIN VDE 1000, DIN VDE 0751, DIN EN 473, TRBS 1111, § 3 BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 1201, VdS2871 SK 3602 …

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