• Aufzugsprüfungen

    Ganzheitliche Aufzugswartung und Prüfung gemäß DIN VDE 0105-100

    Aufzüge und Fahrtreppen, die Personen befördern, unterliegen als überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen gemäß § 16 BetrSichV einer wiederkehrenden Prüfung. Diese Sicherheitsprüfung übernimmt eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Bei der Aufzugsprüfung werden im Rahmen der Hauptprüfung Teile der elektrischen Anlage einer Sicherheitsanalyse unterzogen. Die Prüfung des Aufzuges durch eine ZÜS erfüllt allerdings nicht die Anforderungen an eine vollumfängliche Prüfung der Aufzugselektronik, die die DGUV Vorschrift 3 verlangt. Als Betreiber kommen Sie Ihrer Prüfpflicht entsprechend den Forderungen der BetrSichV, DGUV V3 und Ihrer Gebäudeversicherung nur vollständig nach, wenn Sie die gesamte ortsfeste elektrische Anlage nach DIN VDE 0105-100 prüfen lassen!

Die KPS Prüfservice bietet Ihnen Aufzugprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) durch geschulte Elektro-Fachkräfte und Aufzug-/Fahrtreppen-Techniker. Unser Team führt die Elektroprüfung entsprechend den Vorgaben der DGUV gemäß TRBS 1201 für prüfpflichtige Aufzugsanlagen durch und dokumentiert die Ergebnisse detailliert in einem Prüfbericht.

Sicherheit für Ihren Aufzug:
Wartung und Prüfung aus einer Hand

Unsere Leistungen im Bereich der Aufzugsprüfung:

  • Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen des Aufzugs entsprechend der Prüffristen der DGUV V3
  • Wartung und Prüfung aller Arten von Aufzügen und Fahrtreppen gemäß DGUV V3
  • gründliche Sicht- und Funktionsprüfung der elektrischen Anlage
  • präzise Messung der Schleifwiderstände
  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen durch Messen der Isolationswiderstände im Sicherheitskreis
  • Erstellung, Protokollierung, Archivierung und Ablage des Prüfberichts in der elektronischen Anlagenakte
  • Anbringen eines Prüfetiketts
  • Erstellung eines rechtssichereren Prüfprotokolls

Die regelmäßige Sicherheitsanalyse Ihres Aufzugs durch unsere Experten stellt sicher, dass Leitungsschäden frühzeitig entdeckt werden können. Auch Fehler in der Elektrik lassen sich durch die wiederkehrende Prüfung von Aufzugsanlagen aufdecken.

Prüfung und Wartung Ihres Aufzugs nach DGUV3 –
Ihre Vorteile mit der KPS Prüfservice

Dabei profitieren Sie mit uns von zahlreichen Vorteilen:

  • Reduzierung des Unfallrisikos
  • Kostensenkung, da Mängel an der elektrischen Anlage frühzeitig erkannt werden
  • Gewissheit, dass Sie Ihre Pflichten als Arbeitgeber einhalten
  • Rechtssicherheit
  • Detaillierte Prüfdokumentation gegenüber der Versicherung im Falle eines Schadens
  • Wartung und Prüfung der Aufzugsanlagen während des Arbeitsbetriebs ohne größere Unterbrechungen
  • Sicherheit für Personal, Kunden und Anwender
  • auf Wunsch übersichtlicher Wartungsvertrag mit einheitlich geregelten Prüfintervallen

Sie möchten bei der Wartung Ihres Fahrstuhls kein Risiko eingehen und Ihre Betreiberpflichten gegenüber der BetrSichV und den VDE-Verordnungen vollumfänglich abdecken?

Beauftragen Sie uns für eine vollständige Sicherheitsprüfung der gesamten Elektronik Ihrer Aufzugsanlage gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0105-100!

Rechtssicherheit gemäß BetrSichV für Aufzug, Fahrtreppe und Lift

Wiederkehrende Prüfungen der Betriebssicherheit einschließlich der Aufzugwartung sind gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechende Vorschriften gehen aus der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge hervor. Diese Verordnung bindet Geschäftsführer oder Vorstände an die Pflicht, die elektrische Technik des Aufzugs in fest definierten Abständen zu prüfen. Damit ist die regelmäßige Aufzugsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Kann der Betreiber eines Personenaufzuges oder Lastenaufzuges im Schadensfall nicht nachweisen, dass er dieser Pflicht nachgekommen ist, haftet er persönlich.

 

Die KPS Prüfservice stellt die rechtliche Sicherheit gemäß BetrSichV für Ihren Aufzug, Ihre Fahrtreppe und alle weiteren prüfpflichtigen Aufzugsanlagen sicher. Neben der gewissenhaften Prüfung gemäß den aktuellen Normen und Gesetzen zeigt ebenfalls die Dokumentation aller Aktivitäten, dass Sie die Aufzugsprüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung wahrgenommen haben.

Vorschriften zur Prüfung von Aufzugsanlagen aller Art nach BetrSichV und DGUV V3

Aufzüge, die Personen befördern und deren Förderhöhe mehr als drei Meter beträgt, fallen in den Bereich der sogenannten überwachungspflichtigen Aufzugsanlagen. Die Prüfung und Wartung dieser Personenaufzüge sind an die Vorschriften aus § 16 der BetrSichV gebunden. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist für Aufzugsanlagen eine wiederkehrende Sicherheitsprüfung innerhalb der gesetzlich geregelten Prüffristen von zwei Jahren durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen. Allerdings gilt für überwachungspflichtige und nicht überwachungspflichtige Aufzüge die Prüfpflicht nach DGUV V3. Damit ist die regelmäßige Wartung eines Aufzugs Gesetz!

Nicht überwachungspflichtig, aber prüfpflichtig im Sinne der DGUV V3 sind:

  • Güteraufzüge
  • Kleingüteraufzüge
  • Behälter- und Unterfluraufzüge
  • vereinfachte Güteraufzüge
  • Plattformen und Treppenlifte mit einer Absturzhöhe (Förderhöhe) von maximal drei Metern

Damit ist auch für einen Speiseaufzug, Behälteraufzug oder einen Güteraufzug eine Prüfung nach DGUV V3 notwendig, auch wenn diese Aufzüge keine Personen befördern. Als Arbeitgeber tragen Sie zudem die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, die die Aufzugstechnik bedienen.

Die KPS Prüfservice übernimmt für Sie die Elektroprüfung aller Aufzugarten. So bieten wir Ihnen für Personenaufzüge und Lastenaufzüge eine Prüfung, die den Standards der DGUV V3 und TRBS 1201 Teil 4 entspricht!

Wartung und Prüfung nach DGUV V3 für Aufzüge –
Sicherheit ohne Kompromisse

Weitere Informationen und Vorschriften zur Prüfung von Aufzügen

Die Vorschriften zur Prüfung von Aufzügen sind komplex. Die folgende Übersicht stellt weitere Informationen rund um Sicherheitsprüfungen von Aufzuganlagen bereit.

Wer darf Aufzüge prüfen?
Die Prüfung von Fahrtreppen und Aufzugsanlagen entsprechend der DGUV V3 hat durch Sachverständige zu erfolgen. Alle fachspezifischen Mitarbeiter der KPS Prüfservice GmbH erfüllen diese Voraussetzung gemäß TRBS 1203 und werden zudem regelmäßig geschult.

Welche Ausrüstung ist notwendig, um einen Aufzug zu prüfen?
Die KPS Prüfservice verfügt über eine  hochwertige Ausrüstung, die eine vollständige Aufzugsprüfung und Wartung der Elektronik erlaubt. Unser Team nutzt zur Prüfung von Fahrtreppen und Aufzugsanlagen spezielle elektronische Analysegeräte, mit denen sich die physikalischen Daten der elektronischen Anlage präzise messen lassen.

Aufzugswartung – wie oft muss sie erfolgen?
Es gelten besondere Anforderungen an die Prüffristen für Aufzüge gemäß DGUV V3. Bei Aufzugsanlagen darf der Wartungsintervall nicht mehr als vier Jahre betragen. Zudem wird die Häufigkeit der Aufzugsprüfungen im Gefährdungsprotokoll der jeweiligen Aufzugsanlage geregelt. Die Hauptprüfung durch die ZÜS hat innerhalb von zwei Jahren zu erfolgen.

Diese Schritte gehören laut DGUV V3 bei Aufzugsanlagen zu einer Wartung

Die Prüfung von Aufzügen, die Güter oder Personen transportieren, durchläuft mehrere Teilprüfungen. Der Ablauf dieser Sicherheitsprüfung entspricht den Regelungen der DGUV V3 für ortsfeste elektronische Betriebsmittel.

Die Sicherheitsprüfung von Aufzugsanlagen nach DIN VDE 0105-100 umfasst die folgenden Prozesse:

  1. Besichtigung und Prüfung des Aufzuges auf äußere Mängel
  2. Messen der Schleifwiderstände und Isolationswiderstände
  3. Funktionsprüfung der Schutzvorrichtungen des Sicherheitskreises
  4. Dokumentation und Auswertung der Befunde
  5. Erstellung eines Prüfprotokolls

Nach der Prüfung erhält der Aufzug bei der Wartung eine Prüfplakette, die im Schaltschrank angebracht wird. Stellt die Elektroprüfung Mängel fest, die Personen gefährden könnten, muss der Betreiber die Stilllegung der Aufzugsanlage veranlassen.

Die Gefährdungsbeurteilung eines Aufzugs regelt die Prüffristen durch die sicherheitstechnische Bewertung der Aufzugsanlagen

Die Gefährdungsbeurteilung eines Aufzugs ist die Grundlage für die regelmäßige Prüfung der ortsfesten Elektronik der Aufzugsanlage. Die Basis dieser zu bestimmenden Intervalle bildet die sicherheitstechnische Bewertung von Aufzugsanlagen. Die konkreten Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung sind unter anderen in den TRBS 111 sowie BetrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung geregelt. Der Betreiber muss die Prüffristen auf Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung von Aufzügen ermitteln. Die allgemeine Prüffrist gemäß DGUV V3 umfasst vier Jahre. Ausschlaggebend für die Häufigkeit elektronischer Aufzugsprüfungen ist allerdings die jeweilige Gefährdungsbeurteilung der Aufzugsanlage.

Überlassen Sie die Prüfung und Wartung Ihres Aufzugs der KPS Prüfservice!

Mit der regelmäßigen Prüfung Ihrer Aufzugsanlagen erfüllen Sie Ihre Prüfpflicht gegenüber der Betriebssicherheitsverordnung, den technischen Regeln der Betriebsmittelsicherheit TRBS 1201 und gegenüber der DGUV V3.

Sie möchten als Arbeitgeber und Betreiber einer Aufzugsanlage Ausfälle der Aufzugstechnik vermeiden und Ihre Mitarbeiter sowie Kunden vor Gefährdungen und Unfällen schützen?

Setzen Sie auf die Kompetenz der KPS Prüfservice und gehen Sie mit Aufzugsprüfungen auf Nummer sicher!

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