• Betriebsmittelprüfung

    Betriebsmittel professionell nach DGUV V4 prüfen lassen

    Unternehmer sind nach § 3 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) sowie § 5 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetzes) verpflichtet, eine Prüfung ihrer Betriebsmittel durchzuführen. Geprüft werden alle Gegenstände für den betrieblichen Bedarf, die eine potentielle Gefahrenquelle darstellen. Hierunter fallen beispielsweise Maschinen, Werkzeuge, Haushalts- und EDV-Geräte. Im Rahmen der Betriebsmittelprüfung müssen die entsprechenden Anlagen identifiziert, aktiviert, geprüft und die Ergebnisse dokumentiert sowie archiviert werden.

Die KPS Prüfservice GmbH stellt Ihnen erfahrene Servicetechnikerinnen und Servicetechniker sowie Elektrofachkräfte zur Verfügung, die Betriebsmittelprüfungen nach DGUV-Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) für Sie durchführen. So gewährleisten Sie bestmöglichen Schutz – für Ihr Unternehmen ebenso wie für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wann muss ich meine Betriebsmittel prüfen lassen?

Es gibt konkrete Vorgaben, wann eine Betriebsmittelprüfung durchzuführen ist. Bei neuen Anlagen müssen Sie die Betriebsmittel vor Inbetriebnahme prüfen lassen; für bereits vorhandene Anlagen sind feste Prüfintervalle vorgeschrieben. Diese richten sich jeweils nach Art und Standort des Geräts. Eine Prüfung der Betriebsmittel ist grundsätzlich zu beauftragen, wenn:

 

  • ein Gerät erstmalig in Betrieb genommen wird.
  • es zu einer Änderung oder Instandsetzung kommt.

Wie oft muss ich eine Firma für Betriebsmittelprüfung beauftragen?

Nach der elektrischen Betriebsmittelprüfung bei Inbetriebnahme muss das Gerät regemäßig kontrolliert werden. Die Intervalle von Betriebsmittelprüfungen werden nach einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt. In erster Linie sind die Prüfintervalle vom Standort des Geräts abhängig. Bei Fertigungsgeräten, Baustellen oder Werkstätten ist ein Zeitraum von einem Jahr veranschlagt. Bei Büroräumen und Örtlichkeiten mit ähnlichen Bedingungen reichen zwei Jahre aus. Um hier bessere Anhaltspunkte zu haben, richtet man sich nach den TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) 1201-Empfehlungen.

Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln wie Verlängerungs- oder Anschlussleitungen mit Steckvorrichtung sind Prüfintervalle von einem halben Jahr vorgesehen. Ergibt die elektrische Betriebsmittelprüfung eine Fehlerquote von unter zwei Prozent, darf die Prüffrist verlängert werden. In Büros und ähnlichen Einrichtungen kann der Zeitraum zwischen den Betriebsmittelprüfungen bis zu zwei Jahre betragen

Ortsfeste & ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen: Worin liegt der Unterschied?

 

Prüfung ortsfeste Betriebsmittel

Ortsfeste Betriebsmittel zu prüfen schließt alle Geräte und Anlagen ein, die ein hohes Gewicht haben und nicht einfach bewegt werden können. Dazu gehören unter anderem Motoren, Lampen, Elektroherde und viele andere fest angeschlossene Betriebsmittel

 

Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs einfach bewegt oder an einen anderen Ort transportiert werden können. Hierunter fallen diverse Haushalts- und EDV-Geräte, aber auch Kabel, Anschlussleitungen und Gerätewerkzeuge.

 

Stationäre elektrische Anlagen

Unter die Rubrik stationäre elektrische Anlagen fallen alle Geräte und Maschinen, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind. Dazu gehören

Elektroinstallationen in Gebäuden und Containern sowie in Baustellenwagen und Fahrzeugen.

 

Nicht stationäre Elektrische anlagen

Der Begriff „nicht stationäre Anlagen“ umfasst Elektroanlagen, die nach Gebrauch abgebaut bzw. zerlegt und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Dazu zählen z.B. Anlagen auf Bau- oder Montagestellen sowie fliegende Bauten.

 

 

 

Prüfung der Betriebsmittel: Welche Dokumentation ist erforderlich?

Mit einer Dokumentation weisen Sie die sachgemäße Durchführung der Betriebsmittelprüfung nach DGUV-V3 nach. Hierin ist für jedes geprüfte Gerät ein gesondertes Prüfprotokoll vermerkt. Darüber hinaus wird jedem Gerät bei der Prüfung der Betriebsmittel eine eigene Prüfnummer zugeteilt. So lässt sich später exakt nachvollziehen, welches Prüfprotokoll für welche Anlage gilt.

Verantwortung übernehmen & rechtlich absichern: KPS – Ihr Partner für professionelle Betriebsmittelprüfungen

Sie möchten eine Betriebsmittelprüfung beauftragen lassen? Die KPS Prüfservice GmbH ist Ihr unabhängiger Partner und stellt Ihnen gern hochqualifizierte Servicetechnikerinnen und Servicetechniker sowie Elektrofachkräfte zur Verfügung. Wir sorgen für größtmögliche Sicherheit – und dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind.

Im Rahmen der Betriebsmittelprüfung bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen:

  • Prüfung ortsfeste Betriebsmittel nach DGUV-V3
  • Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV-V3
  • elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV-V3.

Noch Fragen?

Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Per Telefon kontaktieren
+49 (0)6201-8460-0

Per E-Mail kontaktieren
info@kps-gruppe.de

Überlassen Sie die Sicherheit Ihres Unternehmens nicht dem Zufall und beauftragen Sie die KPS Prüfservice GmbH – Ihre Firma für professionelle Betriebsmittelprüfungen