Die KPS Prüfservice GmbH stellt Ihnen erfahrene Servicetechnikerinnen und Servicetechniker sowie Elektrofachkräfte zur Verfügung, die Betriebsmittelprüfungen nach DGUV-Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) für Sie durchführen. So gewährleisten Sie bestmöglichen Schutz – für Ihr Unternehmen ebenso wie für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit einer professionellen Betriebsmittelprüfung gewährleisten Sie, dass alle Geräte und Anlagen sicher sind und ordnungsgemäß funktionieren. Prüfen Sie nicht, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Unfällen kommt. Im Umkehrschluss bedeutet eine regelmäßige Prüfung der Betriebsmittel, dass die Anzahl der Betriebsunfälle auf ein Minimum reduziert wird. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie das stets bedenken – denn kommt es zu einem Betriebsunfall, haften Sie persönlich. Dann wird es schnell sehr teuer; im schlimmsten Fall droht die Schließung Ihres Unternehmens.
Es gibt konkrete Vorgaben, wann eine Betriebsmittelprüfung durchzuführen ist. Bei neuen Anlagen müssen Sie die Betriebsmittel vor Inbetriebnahme prüfen lassen; für bereits vorhandene Anlagen sind feste Prüfintervalle vorgeschrieben. Diese richten sich jeweils nach Art und Standort des Geräts. Eine Prüfung der Betriebsmittel ist grundsätzlich zu beauftragen, wenn:
Nach der elektrischen Betriebsmittelprüfung bei Inbetriebnahme muss das Gerät regemäßig kontrolliert werden. Die Intervalle von Betriebsmittelprüfungen werden nach einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt. In erster Linie sind die Prüfintervalle vom Standort des Geräts abhängig. Bei Fertigungsgeräten, Baustellen oder Werkstätten ist ein Zeitraum von einem Jahr veranschlagt. Bei Büroräumen und Örtlichkeiten mit ähnlichen Bedingungen reichen zwei Jahre aus. Um hier bessere Anhaltspunkte zu haben, richtet man sich nach den TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) 1201-Empfehlungen.
Ortsfeste Betriebsmittel müssen demzufolge alle vier Jahre auf Zustand und Funktion überprüft werden. Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlspannungs-Schutzschalter müssen halbjährlich von einer Firma für Betriebsmittelprüfung kontrolliert werden. Ortsveränderliche Geräte, die über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung verfügen, sind monatlich einer Betriebsmittelprüfung zu unterziehen.
Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln wie Verlängerungs- oder Anschlussleitungen mit Steckvorrichtung sind Prüfintervalle von einem halben Jahr vorgesehen. Ergibt die elektrische Betriebsmittelprüfung eine Fehlerquote von unter zwei Prozent, darf die Prüffrist verlängert werden. In Büros und ähnlichen Einrichtungen kann der Zeitraum zwischen den Betriebsmittelprüfungen bis zu zwei Jahre betragen
Prüfung ortsfeste Betriebsmittel
Ortsfeste Betriebsmittel zu prüfen schließt alle Geräte und Anlagen ein, die ein hohes Gewicht haben und nicht einfach bewegt werden können. Dazu gehören unter anderem Motoren, Lampen, Elektroherde und viele andere fest angeschlossene Betriebsmittel
Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs einfach bewegt oder an einen anderen Ort transportiert werden können. Hierunter fallen diverse Haushalts- und EDV-Geräte, aber auch Kabel, Anschlussleitungen und Gerätewerkzeuge.
Stationäre elektrische Anlagen
Unter die Rubrik stationäre elektrische Anlagen fallen alle Geräte und Maschinen, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind. Dazu gehören
Elektroinstallationen in Gebäuden und Containern sowie in Baustellenwagen und Fahrzeugen.
Nicht stationäre Elektrische anlagen
Der Begriff „nicht stationäre Anlagen“ umfasst Elektroanlagen, die nach Gebrauch abgebaut bzw. zerlegt und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Dazu zählen z.B. Anlagen auf Bau- oder Montagestellen sowie fliegende Bauten.
Die elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3 und V4 darf ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die über entsprechende Qualifikationen nach TRBS 1203 und DIN VDE 1000-10 verfügen. Dazu gehören:
Die professionelle Prüfung der Betriebsmittel muss grundsätzlich in Anwesenheit einer Fachkraft erfolgen, die gewerbliche elektronische sowie elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf. Die fachliche Qualifikation entspricht in der Regel einer erfolgreich absolvierten Ausbildung als Elektrogeselle, Elektrotechniker, Elektromeister etc. Dieser Qualifikationsnachweis ist im Rahmen der Betriebsmittelprüfung stets zu dokumentieren
Mit einer Dokumentation weisen Sie die sachgemäße Durchführung der Betriebsmittelprüfung nach DGUV-V3 nach. Hierin ist für jedes geprüfte Gerät ein gesondertes Prüfprotokoll vermerkt. Darüber hinaus wird jedem Gerät bei der Prüfung der Betriebsmittel eine eigene Prüfnummer zugeteilt. So lässt sich später exakt nachvollziehen, welches Prüfprotokoll für welche Anlage gilt.
Sie möchten eine Betriebsmittelprüfung beauftragen lassen? Die KPS Prüfservice GmbH ist Ihr unabhängiger Partner und stellt Ihnen gern hochqualifizierte Servicetechnikerinnen und Servicetechniker sowie Elektrofachkräfte zur Verfügung. Wir sorgen für größtmögliche Sicherheit – und dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind.
Im Rahmen der Betriebsmittelprüfung bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen:
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Überlassen Sie die Sicherheit Ihres Unternehmens nicht dem Zufall und beauftragen Sie die KPS Prüfservice GmbH – Ihre Firma für professionelle Betriebsmittelprüfungen