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Betriebsmittelprüfung

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Betriebsmittelprüfung nach DGUV V4 prüfen lassen
Die KPS Prüfservice GmbH stellt Ihnen erfahrene Servicetechnikerinnen und Servicetechniker sowie Elektrofachkräfte zur Verfügung, die Betriebsmittelprüfungen nach DGUV-Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) für Sie durchführen. So gewährleisten Sie bestmöglichen Schutz – für Ihr Unternehmen ebenso wie für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Warum muss ich eine Betriebsmittelprüfung beauftragen?

Mit einer professionellen Betriebsmittelprüfung gewährleisten Sie, dass alle Geräte und Anlagen sicher sind und ordnungsgemäß funktionieren. Prüfen Sie nicht, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Unfällen kommt. Im Umkehrschluss bedeutet eine regelmäßige Prüfung der Betriebsmittel, dass die Anzahl der Betriebsunfälle auf ein Minimum reduziert wird. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie das stets bedenken – denn kommt es zu einem Betriebsunfall, haften Sie persönlich. Dann wird es schnell sehr teuer; im schlimmsten Fall droht die Schließung Ihres Unternehmens.

Wann muss ich meine Betriebsmittel prüfen lassen?

Es gibt konkrete Vorgaben, wann eine Betriebsmittelprüfung durchzuführen ist. Bei neuen Anlagen müssen Sie die Betriebsmittel vor Inbetriebnahme prüfen lassen; für bereits vorhandene Anlagen sind feste Prüfintervalle vorgeschrieben. Diese richten sich jeweils nach Art und Standort des Geräts. Eine Prüfung der Betriebsmittel ist grundsätzlich zu beauftragen, wenn:

 

  • ein Gerät erstmalig in Betrieb genommen wird.
  • es zu einer Änderung oder Instandsetzung kommt.

Wie oft muss ich eine Firma für Betriebsmittelprüfung beauftragen?

Nach der elektrischen Betriebsmittelprüfung bei Inbetriebnahme muss das Gerät regelmäßig kontrolliert werden. Die Intervalle von Betriebsmittelprüfungen werden nach einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt. In erster Linie sind die Prüfintervalle vom Standort des Geräts abhängig. Bei Fertigungsgeräten, Baustellen oder Werkstätten ist ein Zeitraum von einem Jahr veranschlagt. Bei Büroräumen und Örtlichkeiten mit ähnlichen Bedingungen reichen zwei Jahre aus. Um hier bessere Anhaltspunkte zu haben, richtet man sich nach den TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) 1201-Empfehlungen.

 

  • Ortsfeste Betriebsmittel müssen demzufolge alle vier Jahre auf Zustand und Funktion überprüft werden. Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlspannungs-Schutzschalter müssen halbjährlich von einer Firma für Betriebsmittelprüfung kontrolliert werden. Ortsveränderliche Geräte, die über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung verfügen, sind monatlich einer Betriebsmittelprüfung zu unterziehen.

 

  • Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln wie Verlängerungs- oder Anschlussleitungen mit Steckvorrichtung sind Prüfintervalle von einem halben Jahr vorgesehen. Ergibt die elektrische Betriebsmittelprüfung eine Fehlerquote von unter zwei Prozent, darf die Prüffrist verlängert werden. In Büros und ähnlichen Einrichtungen kann der Zeitraum zwischen den Betriebsmittelprüfungen bis zu zwei Jahre betragen.
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Ortsfeste & ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen: Worin liegt der Unterschied?

Prüfung ortsfeste Betriebsmittel

Ortsfeste Betriebsmittel zu prüfen schließt alle Geräte und Anlagen ein, die ein hohes Gewicht haben und nicht einfach bewegt werden können. Dazu gehören unter anderem Motoren, Lampen, Elektroherde und viele andere fest angeschlossene Betriebsmittel.

Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs einfach bewegt oder an einen anderen Ort transportiert werden können. Hierunter fallen diverse Haushalts- und EDV-Geräte, aber auch Kabel, Anschlussleitungen und Gerätewerkzeuge.

Stationäre elektrische Anlagen

Unter die Rubrik stationäre elektrische Anlagen fallen alle Geräte und Maschinen, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind. Dazu gehören
Elektroinstallationen in Gebäuden und Containern sowie in Baustellenwagen und Fahrzeugen.

Nicht stationäre Elektrische anlagen

Der Begriff „nicht stationäre Anlagen“ umfasst Elektroanlagen, die nach Gebrauch abgebaut bzw. zerlegt und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Dazu zählen z.B. Anlagen auf Bau- oder Montagestellen sowie fliegende Bauten.

Wer darf ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

Die elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3 und V4 darf ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die über entsprechende Qualifikationen nach TRBS 1203 und DIN VDE 1000-10 verfügen. Dazu gehören:

  • Elektrofachkräfte
  • elektrisch unterwiesene Personen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Die professionelle Prüfung der Betriebsmittel muss grundsätzlich in Anwesenheit einer Fachkraft erfolgen, die gewerbliche, elektronische sowie elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf. Die fachliche Qualifikation entspricht in der Regel einer erfolgreich absolvierten Ausbildung als Elektrogeselle, Elektrotechniker, Elektromeister etc. Dieser Qualifikationsnachweis ist im Rahmen der Betriebsmittelprüfung stets zu dokumentieren.

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Prüfung der Betriebsmittel: Welche Dokumentation ist erforderlich?

Mit einer Dokumentation weisen Sie die sachgemäße Durchführung der Betriebsmittelprüfung nach DGUV-V3 nach. Hierin ist für jedes geprüfte Gerät ein gesondertes Prüfprotokoll vermerkt. Darüber hinaus wird jedem Gerät bei der Prüfung der Betriebsmittel eine eigene Prüfnummer zugeteilt. So lässt sich später exakt nachvollziehen, welches Prüfprotokoll für welche Anlage gilt.

3 Gründe, warum Sie Ihre Betriebsmittel prüfen lassen sollten

1.
Als Unternehmer sind Sie bundesweit nach DGUV-Vorschrift 3 dazu verpflichtet, eine Betriebsmittelprüfung durchzuführen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Strafverfahren und hohe Kosten.
2.
Ohne regelmäßige elektrische Betriebsmittelprüfungen besteht Verletzungsgefahr, was Schadensersatzforderungen und Rufschädigung für das Unternehmen nach sich ziehen kann.
3.
Defekte Geräte können hohe Sachschäden verursachen, etwa durch die Entstehung eines Brandes. Wird ein defektes Gerät als Brandursache identifiziert, das im Vorfeld keiner Betriebsmittelprüfung unterzogen wurde, kann Ihre Versicherung die Leistung verweigern.

Verantwortung übernehmen & rechtlich absichern: KPS – Ihr Partner für professionelle Betriebsmittelprüfungen

Sie möchten eine Betriebsmittelprüfung beauftragen lassen? Die KPS Prüfservice GmbH ist Ihr unabhängiger Partner und stellt Ihnen gern hochqualifizierte Servicetechnikerinnen und Servicetechniker sowie Elektrofachkräfte zur Verfügung. Wir sorgen für größtmögliche Sicherheit – und dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind.

Im Rahmen der Betriebsmittelprüfung bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen:

Prüfung ortsfeste Betriebsmittel nach DGUV-V3
Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV-V3
elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV-V3.

Inhaltsverzeichnis

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Weitere Dienstleistungen

Aufzugsprüfungen

Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.

Craftcloud – Betriebsmittelverwaltung

Unternehmen sind laut BetrSichV und ArbSchG verpflichtet, ihre Arbeitsmittel zu prüfen. Diese Prüfungen umfassen alle Gegenstände, die Risiken bergen könnten, wie Maschinen und EDV-Geräte. Die Prüfergebnisse müssen festgehalten und archiviert werden.

Gefährdungsbeurteilung

Als Arbeitgeber sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter verantwortlich und müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellen, die besonders bei elektrischen Arbeitsmitteln wichtig sind und den Grundstein für Prüfungen nach DGUV V3 legen.

Kranprüfungen

Die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Prüfung von Kranen dient dem Arbeitsschutz, senkt das Unfallrisiko und ist durch die Betriebssicherheitsverordnung sowie entsprechende Unfallverhütungsvorschriften festgelegt.

Maschinenprüfung

Maschinen müssen regelmäßig nach DGUV V3 und DIN VDE 0113 geprüft werden, um die Sicherheit der Bedienenden und den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.

Prüfung medizinischer Geräte

Regelmäßige Prüfungen der Medizintechnik sind essenziell, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Patienten zu gewährleisten und die Funktionsfähigkeit der Geräte sicherzustellen.

Prüfung Photovoltaikanlagen

KPS Prüfservice führt bundesweit Prüfungen von Photovoltaikanlagen nach DIN VDE 0100-712 durch, um Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten und die Einhaltung gesetzlicher Prüfpflichten zu sichern.

Prüfung Sicherheitsbeleuchtung

Not- und Sicherheitsbeleuchtungen sind für die schnelle und sichere Evakuierung aus Gebäuden bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung entscheidend. Ihre ständige Funktionsfähigkeit, die überlebenswichtig sein kann, erfordert regelmäßige Überprüfungen und Wartungen.

Prüfung von E-Ladestationen und Sicherstellung der Eichrechtskonformität

Ladesäulen für Elektroautos, öffentlich und als private Wallboxen verfügbar, gelten laut DGUV V3 als ortsfeste Anlagen, die regelmäßigen gesetzlichen Prüfungen unterliegen. Als Betreiber müssen Sie diese Prüfpflichten erfüllen.

Prüfung von Leitern und Tritten

Für die Sicherheit ist es notwendig, Leitern und Tritte regelmäßig zu prüfen und sie technisch einwandfrei zu halten.

Regalprüfungen

Regalprüfungen sind regelmäßige Kontrollen von gewerblich genutzten Regalsystemen, die zur Identifikation und Behebung von durch Flurförderzeuge verursachten Beschädigungen dienen.

Sicherheit durch Blitzschutz

Blitzschutzsysteme schützen Gebäude, die darin befindlichen Personen sowie Anlagen und Maschinen vor schädigenden Auswirkungen von Blitzen. Damit Blitzschutzeinrichtungen ihre Funktion ordnungsgemäß erfüllen, müssen diese regelmäßig geprüft werden.

Thermografie

Die Wärmebildprüfung ist ein Verfahren zur berührungslosen Diagnose von Fehlern im Temperaturmanagement von Elektroanlagen, bei dem präzise Wärmebilder Schwachstellen sichtbar machen. Diese Methode wird eingesetzt, um während des Betriebs in das Innere von Schaltschränken zu sehen und Probleme zu identifizieren.

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