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Leistungen

Kranprüfung

Kranprüfung nach DGUV Vorschriften 52 und 54 sowie DGUV V3
Die regelmäßige Prüfung von Krananlagen ist Grundvoraussetzung für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Qualitätsstandards. Das frühzeitige Erkennen und Beseitigen von Mängeln senkt das Unfallrisiko und ist ein existenzieller Arbeitsschutz für die Mitarbeiter. Aus diesen Gründen schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung (DGUV) die regelmäßige Prüfung von Kranen vor.

Nach welchen Vorschriften müssen Krananlagen sicherheitsgeprüft werden?

Alle Krane und Hebezeuge unterliegen gemäß BetrSichV und DGUV Vorschriften einer Prüfpflicht. Damit sind folgende Vorgaben zur Kranprüfung verbunden:

DGUV VORSCHRIFT 52 (BISHER BGV D6)

Gemäß dieser Vorschrift müssen Krane regelmäßig durch Sachverständige geprüft werden. Neben den Angaben, wann und wie oft Kranprüfungen erforderlich sind, gibt es hier auch Prüfvorgaben zu speziellen Kranarten wie z.B. Turmdrehkranen, Lkw-Anbaukranen und Fahrzeugkranen.

DGUV VORSCHRIFT 54 (BISHER BGV D8)

Diese DGUV Vorschrift für Krane bezieht sich auf deren Restlebensdauer. Die Beurteilung der Restlebensdauer ist ein wichtiger Bestandteil der Krananlagen Prüfung, denn das Hubwerk darf nur betrieben werden, solange es aufgrund seines Alters noch einen sicheren Betrieb gewährleisten kann.

In der DGUV Vorschrift 54, § 23, Absatz 4 ist vorgeschrieben, dass bei jeder Prüfung von Krananlagen der verbrauchte Anteil der theoretischen Lebensdauer des Krans zu ermitteln ist. Die Durchführung erfolgt gemäß folgender Anweisung: FEM 9.755 – Maßnahmen zum Erreichen sicherer Betriebsperioden von motorisch angetriebenen Serienhubwerken. Hierin sind verschiedene Ermittlungsmethoden zur Restlebensdauer der Krane benannt, wobei vor allem die Ausstattung des Krans maßgeblich für die richtige Methode ist.

DGUV VORSCHRIFT 3

Diese Vorschrift bezieht sich auf die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und betrifft folglich die Prüfung der elektrischen Betriebssicherheit von Krananlagen. Dafür sind die elektrotechnischen Regeln der DIN VDE 0105-100 maßgeblich. Diese Kranprüfung muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Industriearbeiter bei Maschinenreparatur

Wer darf Krananlagen prüfen?

Die Kranprüfung darf nur von einer sachkundigen bzw. zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden. Diese Person muss in der Krankunde ausgebildet sein und entsprechende Kranfachkenntnisse besitzen. Dazu gehören:

  • Vorschriften/Regeln der DGUV
  • DIN-Normen
  • VDE-Bestimmungen
  • Technische Regelungen der EU zum arbeitssicheren Zustand von Krananlagen
  • Landesspezifische Vorschriften zum Arbeitsschutz

In welchen Intervallen müssen Krananlagen geprüft werden?

Die Prüfung von Krananlagen muss sowohl bei der Inbetriebnahme als auch als regelmäßige Prüfung erfolgen. Auch Änderungen an der Krananlage machen die Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich.

Da sich die Krananlagen voneinander differenzieren, muss die Prüfung entsprechend angepasst werden. Dabei spielen folgende Faktoren eine bedeutsame Rolle:

  • Alter der Krananlage
  • Verschmutzungsgrad
  • Witterungseinflüsse
  • Betriebsart oder
  • elektrische Belastung

 

Kranprüfung vor der ersten Inbetriebnahme –
Sachverständigenprüfung DGUV V52 §25

Sofern der Kran noch nicht von Herstellerseite geprüft wurde, ist der Kranbetreiber dazu verpflichtet, den Kran vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Grundlage dafür liefern die anerkannten Regeln der Technik.

 

Wiederkehrende Prüfung Krane –
Sachverständigenprüfung DGUV V52 §26

Nach der Kranabnahme müssen Krane im Abstand von maximal einem Jahr überprüft werden.
Je nach betrieblichen Verhältnissen und konkreten Einsatzbedingungen kann mehrmals pro Jahr der Bedarf für eine UVV Prüfung des Krans gegeben sein.

 

Kranprüfungen nach Änderungen am Kran –
Sachverständigenprüfung DGUV V52 §25

Finden Änderungen am Kran statt, z.B. im Zuge eines Umbaus, muss ein Prüfsachverständiger den Kran im Anschluss ebenfalls einer Prüfung unterziehen, um dessen einwandfreie Sicherheit zu gewährleisten.

Da sich die Krananlagen voneinander differenzieren, muss die Prüfung entsprechend angepasst werden. Dabei spielen folgende Faktoren eine bedeutsame Rolle:

  • Alter der Krananlage
  • Verschmutzungsgrad
  • Witterungseinflüsse
  • Betriebsart oder
  • elektrische Belastung

Dazu können noch weitere prüfungsrelevante Faktoren hinzukommen. Die Servicetechniker der KPS Prüfservice können diese frühzeitig erkennen.

Herstellung von papier in einer modernen Fabrik Papierrolle am Kran // Production of paper in a modern factory paper roll on a crane

Warum ist das Prüfen von Kranen wichtig?

Krananlagen sind bei der Arbeit mit schweren Lasten sehr hohen Kräften ausgesetzt, die sich auf die Krankonstruktion auswirken. Stürzen Lasten herab oder droht der Kran sogar, umzukippen, sind Menschenleben in Gefahr. Davon abgesehen kann das hohe Sachschäden nach sich ziehen.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Unfallverhütungsvorschriften fordern daher regelmäßig wiederkehrende Kranprüfungen, bei denen sachverständige Personen die Anlagen auf Defekte und Verschleiß prüfen. Geschäftsführer oder Vorstände haften im Schadensfall persönlich, wenn sie die Prüfung nicht nachweisen können.

Neben der gewissenhaften Prüfung entsprechend den aktuellen Normen und Gesetzen sorgt bei der KPS Prüfservice die Dokumentation aller Aktivitäten dafür, dass unsere Kunden auch rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.

Warum Sie sich bei der Prüfung von Krananlagen für die KPS Prüfservice entscheiden sollten

Mit dem KPS Prüfservice können Sie sich auf Zuverlässigkeit und größte Sorgfalt bei der Kranprüfung verlassen. Neben der Prüfung durch Sachverständige beraten wir Sie auch zum Thema Kransicherheit und sorgen dafür, dass immer alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

Ihre Vorteile mit der KPS Prüfservice:

  • Ausfälle und Störungen minimieren
  • Sicherheit für Personal, Kunden, Waren, Maschinen und Anlagen
  • Früherkennung von Materialschäden und Überbeanspruchung
  • Umfangreiche Checkliste zur Überprüfung
  • Detaillierte Prüfdokumentation (Hersteller, Typenschild)
  • Aufbringen eines Prüfetiketts zur Dokumentierung

Die Kranprüfungen finden ohne bzw. nur mit minimaler Beeinträchtigung Ihrer Betriebsabläufe statt, indem wir die Termine auf betriebsfreie oder betriebsarme Zeiten legen.

Unsere Leistungen im Bereich der Kranprüfung:

  • ETC auf Grundlage der Technischen Dokumentation erstellen
  • Messplan (Messmethoden, Messpunkte, Anzahl festlegen)
  • Messung im Messgerät erfassen
  • Messpunkte – Benennung erstellen
  • Transfer der Prüfdaten in ETC-Tool
  • Generierung des Prüfprotokolls
  • Erkennung von Schäden (Sichtprüfung)

Wie läuft eine Kranprüfung ab?

Bei der Kranprüfung nach DGUV untersuchen unsere Sachverständigen, ob sich die Krananlage in einem arbeitssicheren Zustand befindet, wobei sowohl Sicht- als auch Funktionsprüfungen stattfinden. Alle relevanten Teile der Krananlage werden auf Verschleiß bzw. ihren sicheren Betrieb hin untersucht. Die sicherheitsrelevanten Bauteile und deren korrekte Funktion liegen im Fokus, aber auch die Funktion der Gesamtanlage spielt dabei eine Rolle.

Innerhalb der Tätigkeiten überprüfen die Kransachverständigen der KPS Prüfservice u.a. Folgendes:

  • Ausstattung der Krananlage – Abgleich mit Prüfbuch des Krans
  • Zustandsprüfung von Bauteilen/Einrichtungen
  • Prüfung der Sicherheitseinrichtungen des Krans: Vollständigkeit und Wirksamkeit
  • Funktionsprüfung und Bremsprüfung mit Lasten in Nähe der höchstzulässigen Tragfähigkeit
  • Vollständigkeit von Beschilderungen/Kennzeichnungen

Die Lastprüfung ist bei der wiederkehrenden Kranprüfung unverzichtbar, denn erst durch die Last lassen sich exakte Beurteilungen zum statischen und dynamischen Verhalten des Krans machen, um sicherzustellen, dass der Kran ausreichend stabil und standsicher ist.

Alle Ergebnisse der Kranprüfung werden in einem Prüfbericht dokumentiert, wobei auch Mängel mit aufgenommen werden. Das Prüfprotokoll wird im Kranprüfbuch hinterlegt. Den Abschluss der Prüfung bildet eine Beurteilung, die eine Aussage dazu trifft, ob der Kran weiterbetrieben bzw. in Betrieb genommen werden kann oder ob Nachprüfungen erforderlich sind.

Der Kran erhält zudem eine Prüfplakette. Sie ist der sofort sichtbare Nachweis der Kranprüfung und gibt einen Hinweis zum nächsten Prüftermin.

KPS Prüfservice – Ihr zuverlässiger Partner für Kranprüfungen nach DGUV

Die KPS Prüfservice bietet Ihnen sämtliche Kranprüfungen, die im Rahmen von BetrSichV und DGUV gefordert sind. Ob es um die Kranabnahme, wiederkehrende Kranprüfungen oder die Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen geht – mit uns erhalten Sie das erforderliche Fachpersonal, um für Ihr Unternehmen, Ihre Arbeitsmittel sowie Ihre Mitarbeiter den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. 

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und überlassen Sie uns die gesetzlichen notwendigen Prüfungen zur Kransicherheit. Mit der Erfahrung und Expertise unserer Prüfsachverständigen treffen Sie die richtige Entscheidung!

Inhaltsverzeichnis

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Weitere Dienstleistungen

Aufzugsprüfungen

Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.

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Craftcloud – Betriebsmittelverwaltung

Unternehmen sind laut BetrSichV und ArbSchG verpflichtet, ihre Arbeitsmittel zu prüfen. Diese Prüfungen umfassen alle Gegenstände, die Risiken bergen könnten, wie Maschinen und EDV-Geräte. Die Prüfergebnisse müssen festgehalten und archiviert werden.

Gefährdungsbeurteilung

Als Arbeitgeber sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter verantwortlich und müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellen, die besonders bei elektrischen Arbeitsmitteln wichtig sind und den Grundstein für Prüfungen nach DGUV V3 legen.

Maschinenprüfung

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Prüfung medizinischer Geräte

Regelmäßige Prüfungen der Medizintechnik sind essenziell, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Patienten zu gewährleisten und die Funktionsfähigkeit der Geräte sicherzustellen.

Prüfung Photovoltaikanlagen

KPS Prüfservice führt bundesweit Prüfungen von Photovoltaikanlagen nach DIN VDE 0100-712 durch, um Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten und die Einhaltung gesetzlicher Prüfpflichten zu sichern.

Prüfung Sicherheitsbeleuchtung

Not- und Sicherheitsbeleuchtungen sind für die schnelle und sichere Evakuierung aus Gebäuden bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung entscheidend. Ihre ständige Funktionsfähigkeit, die überlebenswichtig sein kann, erfordert regelmäßige Überprüfungen und Wartungen.

Prüfung von E-Ladestationen und Sicherstellung der Eichrechtskonformität

Ladesäulen für Elektroautos, öffentlich und als private Wallboxen verfügbar, gelten laut DGUV V3 als ortsfeste Anlagen, die regelmäßigen gesetzlichen Prüfungen unterliegen. Als Betreiber müssen Sie diese Prüfpflichten erfüllen.

Prüfung von Leitern und Tritten

Für die Sicherheit ist es notwendig, Leitern und Tritte regelmäßig zu prüfen und sie technisch einwandfrei zu halten.

Regalprüfungen

Regalprüfungen sind regelmäßige Kontrollen von gewerblich genutzten Regalsystemen, die zur Identifikation und Behebung von durch Flurförderzeuge verursachten Beschädigungen dienen.

Sicherheit durch Blitzschutz

Blitzschutzsysteme schützen Gebäude, die darin befindlichen Personen sowie Anlagen und Maschinen vor schädigenden Auswirkungen von Blitzen. Damit Blitzschutzeinrichtungen ihre Funktion ordnungsgemäß erfüllen, müssen diese regelmäßig geprüft werden.

Thermografie

Die Wärmebildprüfung ist ein Verfahren zur berührungslosen Diagnose von Fehlern im Temperaturmanagement von Elektroanlagen, bei dem präzise Wärmebilder Schwachstellen sichtbar machen. Diese Methode wird eingesetzt, um während des Betriebs in das Innere von Schaltschränken zu sehen und Probleme zu identifizieren.

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