Aufzugsprüfungen
Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.
Im Zuge des Klimawandels gewinnen nachhaltige Alternativen auch im Bereich der automobilen Technik immer mehr an Bedeutung. Immer mehr Autofahrer setzen auf Elektromobilität und verzichten bewusst auf Fahrzeuge, deren Antrieb mit Verbrennungsmotoren erzeugt wird. Dieses veränderte Bewusstsein führte zu einer Zunahme an Ladesäulen, die sich vermehrt auf Autobahnparkplätzen, Betriebsgeländen oder auf Hotelarealen finden. Automobilhersteller haben dafür verschiedene Ladesysteme entwickelt. Dabei werden Elektroautos an einer speziell dafür konzipierten E-Ladestation mit Strom aufgeladen. Mittlerweile gibt es diese Ladeinfrastruktur im kompakten Format einer Wallbox auch für den privaten Gebrauch.
Neben etablierten Dienstleistungen rund um Wartung und Prüfung von E-Ladestationen
gemäß DGUV V3 bietet die KPS Prüfservice auch die eichrechtskonforme Umrüstung von Ladeinfrastrukturen an. Als Partner für ganzheitliche Lösungen kann die KPS Prüfservice bestehende Ladeinfrastrukturen analysieren sowie Umrüstungen gemäß den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes planen und durchführen.
Das Aufladen eines E-Autos fordert von E-Tankstellen eine enorme Leistung. Die Dauer des Ladeprozesses der Batterie des Elektro-Autos hängt dabei von der elektrischen Leistungsfähigkeit der E-Ladestation ab. Um einen sicheren Energiefluss zu gewährleisten, müssen Stecker, Leitungssystem und das Leistungsvermögen der Ladesäule passend zusammenspielen. Da der Ladevorgang in den meisten Fällen mehrere Stunden andauert und hohe elektrische Leitungen genutzt werden, kann es im Zuge dieser Dauerbelastung zu technischen Problemen kommen.
Als Betreiber einer Energieladestation für E-Mobilität liegt es in Ihrer Verantwortung, jede Ladesäule einer Prüfung zu unterziehen, die den Vorgaben der DGUV V3 entspricht!
Die rechtssichere und fachgerechte Sicherheitsprüfung ist unerlässlich, um eine funktionale, komfortable und sichere Bedienung der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten. Aufgrund der hohen und andauernden Belastung der Leitungen und Verbindungen besteht ein erhöhtes Risiko für die Überhitzung der betroffenen Komponenten. Bleiben diese Mängel unentdeckt, können sie Kurzschlüsse und Brände hervorrufen.
Die Prüfung der E-Ladestation nach DGUV V3 durch unsere Spezialisten spürt technische Probleme frühzeitig auf und verhindert damit Unfälle, die Ihre Kunden, Ihre Mitarbeiter oder Sie selbst gefährden. Unser Team untersucht Ihre Elektroladestationen im Rahmen einer Elektroprüfung gemäß DIN VDE 0100-600:2017-06 bei Inbetriebnahme und gemäß DIN VDE 0105-100/A1:2020-10 bei der Wiederholungsprüfung.
Als nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziertes Unternehmen bietet Ihnen die KPS Prüfservice die rechtssichere Elektroprüfung und fachgerechte Wartung Ihrer Stromtankstelle oder Wallbox. Die DGUV für Ladestationen stellt hohe Anforderungen an die Technik elektrischer Betriebsmittel. Die Prüfung von E-Tankstellen muss hierbei gemäß DGUV V3 durch eine Elektrofachkraft vorgenommen werden, die eine Qualifikation gemäß den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) besitzt. Unsere Spezialisten verfügen über diese Voraussetzungen und sind somit in der Lage, etwaige Mängel an Ihrer Elektroladestation zu erkennen.
Mit der KPS Prüfservice profitieren Sie in Sachen Wartung und Elektroprüfung von entscheidenden Vorteilen:
Normen und Vorschriften:
Mit dem Prüfprotokoll Ihrer E-Ladestation erhalten Sie einen gerichtsfesten Nachweis, der klarstellt, dass Sie Ihre Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung von Elektroladestationen wahrgenommen haben. Das rechtssichere Dokument enthält präzise dokumentierte Angaben zur jeweiligen Ladesäule. Das umfasst beispielsweise den Zeitpunkt und den Umfang der letzten Sicherheitsprüfung. Zudem gehen aus dem Prüfprotokoll Ihrer Ladestation die Prüfbefunde hervor. Unser Team vergibt für jede Ihrer Energieladestationen eine individuelle Prüfnummer und erstellt für das jeweilige Gerät ein eigenständiges Prüfprotokoll.
E-Ladestationen bilden im Sinne der DGUV V3 eine fest installierte Elektroanlage, deren Sicherheitsprüfung anders abläuft als bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Ortsfeste elektrische Anlagen sind an einen bestimmten Aufstellungsort gebunden. Die Prüfintervalle ortsveränderlicher und ortsgebundener Geräte-Typen unterliegen den Regelungen der DGUV V3.
Allerdings gibt es bei der Elektroprüfung von fest installierten Energiesäulen Besonderheiten:
die Sicherheitsprüfung der Anlagen erfordert spezielle Prüfgeräte
aufgrund der hohen Belastung von Elektroladestationen fallen die Prüffristen kürzer aus
die Auto-Ladestation wird während der Prüfung der Isolationswiderstände abgeschaltet
Da es Wallboxen und Ladestationen gibt, die über Transformatoren Gleichstrom erzeugen, gliedern unsere Spezialisten die Prüfung der Ladeinfrastruktur in zwei Teilprozesse. Voran geht der Check des vorgelagerten Niederspannungsnetzes und der Unterverteilungen. Danach folgt die Prüfung der Komponenten, die sich unter verschiedenen E-Säulen unterscheiden können.
Fest installierte E-Ladestationen im Sinne ortsgebundener elektrischer Anlagen prüft unser Team nach den Vorgaben der DGUV-Richtlinien und gemäß DIN VDE 0100-600:2017-06 bei der Inbetriebsnahme und gemäß DIN VDE 0105-100/A1:2020-10 bei der Wiederholungsprüfung.
Dabei setzt sich die Prüfung der Energiesäulen aus mehreren Einzelprüfungen zusammen.
Die sogenannte Ladesäulenverordnung (LSV) regelt und definiert die Mindestanforderungen an den fachgemäßen Aufbau und Betrieb von Elektroladestationen. Aus diesen Vorgaben gehen konkrete Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung einer Ladesäule hervor. So sieht die Ladesäulenverordnung Sicherheitsprüfungen von zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge als Betreiberpflicht. Das Ziel dieser Prüfung liegt in der Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV.
Eine Gefährdungsbeurteilung muss vor der ersten Inbetriebnahme der Stromtankstelle erstellt werden. Dasselbe gilt für die Erst-Prüfung der E-Ladestation. Diese erstmalige Sicherheitsprüfung hat ebenfalls vor der ersten Nutzung der Anlage zu erfolgen. Darüber hinaus regelt die Gefährdungsbeurteilung die Prüfintervalle.
Wenn es um Elektrosäulen für Elektroautos geht, sollten Sie kein Risiko eingehen. Die Elektroprüfung gemäß LSV und DGUV V3 verschafft Ihnen nicht nur eine rechtliche Sicherheit. Durch die stetige Kontrolle der Ladepunkte für E-Mobilität schützen Sie Ihren Betrieb vor Verlusten und reduzieren Arbeitsunfälle.
In Deutschland müssen alle Messgeräte geeicht sein. Das gilt für Waagen, Stromzähler und eben auch für Elektroladestationen. Das schreibt das Mess- und Eichgesetz vor, welches auch Eichrechtskonformität genannt wird. Seit 2018 dürfen nur noch Messgeräte verwendet werden, die geeicht sind. Verbraucher bekommen so mehr Transparenz und Sicherheit beim Stromladen.
Die geschulten und vom Eichamt zertifizierten Servicetechniker und -technikerinnen der KPS Prüfservice GmbH nehmen die Ladesäulen außer Betrieb, reparieren diese und nehmen sie wieder in Betrieb, gegebenenfalls führen Sie noch eine Prüfung nach DGUV V3 durch. Bei der Reparatur bleibt die Eichrechtskonformität erhalten und somit ist die Ladesäule wieder sofort einsatzbereit.
Laut Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Preisabgabeverordnung (PAngV) ist etwas eichrechtskonform, wenn die Preise, die an öffentlich zugänglichen Ladestationen durch die Betreiber erhoben und abgerechnet werden, diese Kriterien entsprechen:
Die EU-Richtlinie 2014/94/EU AFID („Alternative Fuels Infrastructure Directive“) bestimmt den Aufbau der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe. Eichrechtskonformes Laden bedeutet:
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Ladestationen der Belegschaft oder Gästen kostenpflichtig zur Verfügung stellen oder Sie Ladestationen öffentlich und kostenpflichtig betreiben, ist eine Eichrechtskonformität notwendig.
MID bedeutet „Measurement Instruments Directive“, also „Messgeräterichtlinie“. MID konform bedeutet eine Konformität des Stromzählers nach der Messgeräterichtlinie.
Fabrikneue Messgeräte dürfen anstelle einer Ersteichung mit einer MID Konformitätserklärung ausgeliefert werden. Vor der Benutzung benötigen diese Zähler keine Ersteichung, sind jedoch durch die Konformitätserklärung mit geeichten Zählern gleich zu setzen.
MID konforme Stromzähler werden überall dort eingesetzt, wo privater oder gemeinschaftlicher Strom kostenpflichtig abgerechnet wird.
Derzeit hat die KPS Prüfservice rund 14 Servicetechniker/Instandsetzer deutschlandweit im Einsatz, um die eichrechtskonforme Instandsetzung der E-Ladestationen durchzuführen. Unsere Techniker können ihre Zeugnisse über Sach- und Rechtskunde, im Bereich des Mess- und Eichgesetzes, Mess- und Eichverordnung sowie der Ladetechnik vorweisen. Im Rahmen Ihres Auftrags erstellen wir die „Instandsetzungsbenachrichtigung“ und reichen diese beim regionalen, zuständigen Eichamt ein.
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