Die KPS Prüfservice unterstützt Sie, Ihre Pflichten als Unternehmer bei der Bereitstellung von Leitern und Tritten einzuhalten. Wir prüfen Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 (bisher: BGI 694) und BetrSichV und bieten Ihnen damit Rechtssicherheit. Die Prüfungen sind während des laufenden Betriebs möglich und verhindern somit Ausfallzeiten.
Alle Unternehmen, die für Ihre Mitarbeiter tragbare Leitern oder Tritte zur Verfügung stellen oder diese selbst nutzen, sind dazu verpflichtet, diese Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen, um das Unfallrisiko zu minimieren. Denn von Leitern und Tritte gehen im Berufsalltag aufgrund der erhöhten Arbeitsposition besondere Gefahren aus.
Ziel der Leiterprüfung nach DGUV ist es, sicherzustellen, dass sich die Steiggeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und dass größtmöglicher Arbeitsschutz gewährleistet wird. Außerdem müssen die Leitern bzw. Tritte nach ihrer Bauart für die jeweiligen Arbeiten in erhöhter Lage geeignet sein, denn ein hoher Anteil der Unfälle ist neben Fehlverhalten auf die Verwendung ungeeigneter Aufstiegshilfen zurückzuführen.
Die BetrSichV gibt vor, alle Arbeitsmittel regelmäßig einer Prüfung zu unterziehen – dazu zählen auch alle im Betriebsalltag eingesetzten Leitern und Tritte, welche nach DGUV Vorschrift 208-216 geprüft werden müssen. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, für ihre Angestellten Anleitungen und Hinweise zum Einsatz der Leitern zu liefern, die im Unternehmen zur Anwendung kommen. Die Handlungsanleitungen dazu sind ebenfalls in den DGUV Vorschriften zu finden.
Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften muss die Prüfung von Leitern und Tritten mit einer Sicht- und Funktionsprüfung mindestens einmal pro Jahr durch eine sachkundige Person erfolgen. Die genauen Prüffristen richten sich nach:
Die Fristen der Leiterprüfung müssen durch eine beauftragte Person auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden.
Der Gesetzgeber gibt neben den Prüfungsfristen und dem Prüfungsinhalt auch Vorschriften zur Prüfperson. Demnach darf nur eine befähigte Person bzw. ein Sachkundiger Leitern und Tritte prüfen. Diese Person prüft Zustand und Funktion Ihrer Leitern/Tritte und stellt dabei fest, ob die Arbeitsmittel zu Höhenarbeiten sicher und vollständig sind.
Bei der Prüfung von Leitern und Tritten stehen folgende Merkmale der Aufstiegshilfen im Fokus:
Eine Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten ermöglicht die systematische Prüfung aller Bestandteile der Aufstiegshilfen. Die gesamte Prüfung der Leitern und Tritte wird umfassend dokumentiert, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Stellt der Prüfer Mängel an der Leiter oder am Tritt fest, werden diese im Prüfprotokoll erfasst. Die Mängel müssen schnellstmöglich behoben werden. Außerdem ist die Leiter bzw. der Tritt nach der Mängelbehebung erneut einer Prüfung zu unterziehen.
Mit der KPS Prüfservice können Sie sich stets auf fachkundige, zertifizierte Experten für die Leiterprüfung und Trittprüfung verlassen. Wir übernehmen die Prüfung sämtlicher Leiter- und Trittarten wie z.B. Rollleitern, Mehrzweckleitern, Schiebeleitern, Anlegeleitern, Montageleitern oder Treppenleitern.
Unsere Prüfleistungen für Leitern und Tritte:
Sie können Ihre Tritte und Leitern im laufenden Betrieb durch uns prüfen lassen. Somit müssen Sie keine oder nur geringe Beeinträchtigungen Ihrer Arbeitsabläufe in Kauf nehmen und können sich auf Ihren Geschäftsalltag konzentrieren.
Mit Beauftragung der KPS Prüfservice sichern Sie sich gegen Regressforderungen bei Unfällen ab und tragen in hohem Maße zur Unfallprävention und Sicherheit bei.
Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot für die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte erstellen.
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