Aufzugsprüfungen
Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.
Jeder Betreiber einer gewerblichen PV Anlage ist zur regelmäßigen Prüfung seiner Photovoltaikanlagen verpflichtet, weil es sich hierbei um aktive, netzparallele Erzeugungsanlagen am öffentlichen Stromnetz handelt. Die PV Anlagen Prüfung sichert den stabilen Anlagenbetrieb und reduziert das Haftungsrisiko der Betreiber.
Wie alle elektrischen Anlagen müssen auch Photovoltaikanlagen einer Erstprüfung vor Inbetriebnahme unterzogen werden. Grundlage bilden die DIN VDE 0100-600:2017-06.
Mindestens alle 12 Monate muss die PV Anlage einer wiederkehrenden Prüfung nach DIN VDE 0105-100/A1:2020-10 unterzogen werden, wenn keine entsprechende Gefährungsbeurteilung vorhanden ist.
Mit der regelmäßigen Wartung Ihrer PV Anlage erhöhen Sie deren Lebensdauer und sorgen dafür, dass die Anlage sicher und mit der geforderten Leistung funktioniert. Die KPS Prüfservice hat die notwendige Erfahrung sowie die erforderlichen Zertifizierungen, um Ihre Solaranlage nach geltenden DIN Normen zu prüfen. Wir beschäftigen ausschließlich geschulte, zertifizierte Elektrofachkräfte und setzen moderne, zuverlässige Mess- und Prüfmittel ein. Außerdem sind unsere Servicetechniker bundesweit für Sie im Einsatz.
Unsere Prüftechniker richten sich bei den wiederkehrenden Prüfungen von PV Anlagen nach folgenden Normen:
DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1): 2019-04
VDE-AR-N-4105
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