Photovoltaikanlagen, kurz: PV Anlagen, wandeln Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um und bieten damit die Möglichkeit, klimafreundlich Energie zu erzeugen. Der erzeugte Strom kann selbst verbraucht oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Häufig wird der Begriff „Solaranlage“ synonym für PV Anlage verwendet, allerdings ist das nicht ganz korrekt. Genaugenommen sind Solaranlagen ein übergeordneter Begriff für Techniken zur Nutzung der Sonnenenergie. Das ist aber nicht nur mit Photovoltaikanlagen möglich, sondern auch mit Solarthermieanlagen bzw. thermischen Solaranlagen. Sie wandeln die Sonnenenergie nicht in Strom, sondern in Wärmeenergie um.
Je nach System (Stromerzeugung oder Wärmeerzeugung) haben auch die Bauteile zur Nutzung der Solarenergie unterschiedliche Bezeichnungen:
Photovoltaikanlagen können mit folgenden Modultypen ausgestattet sein:
Die ersten beiden Modularten werden am häufigsten bei Ein- und Zweifamilienhäusern eingesetzt. Da die Module je nach Anzahl der Solarzellen in unterschiedlichen Größen erhältlich sind, kann jede Dachfläche optimal für die Stromerzeugung genutzt werden. Sowohl die Kombination verschiedener Module ist möglich als auch die unterschiedliche Ausrichtung der einzelnen Module.
Die verschiedenen Modularten unterscheiden sich vor allem im Wirkungsgrad:
PV Modultyp | Wirkungsgrad |
---|---|
Monokristalline Silizium-Module | ca. 18 bis 22 Prozent |
Polykristalline Silizium-Module | ca. 15 bis 18 Prozent |
Dünnschicht-PV-Module mit amorphem Silizium (a-Si) | ca. 5 bis 7 Prozent |
Dünnschicht-PV-Module mit Cadmium-Tellurid (CdTe) | ca. 10 Prozent |
CIGS-PV-Module | ca. 17 Prozent |
Weitere Unterschiede zwischen den Modulen ergeben sich hinsichtlich der Ausrichtungsmöglichkeiten, dem vorhandenen Platz, den Lichtverhältnissen und den Montagemöglichkeiten. Die Dünnschichtmodule sind z.B. leichter und flexibler als kristalline Module.
Jeder Betreiber einer gewerblichen PV Anlage ist zur regelmäßigen Prüfung seiner Photovoltaikanlagen verpflichtet, weil es sich hierbei um aktive, netzparallele Erzeugungsanlagen am öffentlichen Stromnetz handelt. Die PV Anlagen Prüfung sichert den stabilen Anlagenbetrieb und reduziert das Haftungsrisiko der Betreiber.
Die Prüfung beinhaltet sowohl die Begutachtung der Elektrik und Mechanik als auch eine optische Prüfung, um ggf. Glasbruch, Rahmendefekte oder Verschmutzungen zu erkennen.
Photovoltaikanlagen und deren zugehörige Betriebsmittel unterliegen Alterungsprozessen. Zudem wirken sich Umwelteinflüsse auf die Anlage aus. Dadurch entstehende Mängel können sich auf die Sicherheit der PV Anlage auswirken. Deshalb sind nach einer initialen Prüfung und Abnahme neuer Anlagen wiederkehrende Prüfungen erforderlich. So können Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Wie alle elektrischen Anlagen müssen auch Photovoltaikanlagen einer Erstprüfung vor Inbetriebnahme unterzogen werden. Grundlage bilden die DIN VDE 0100-600 und die DIN VDE 0100-712.
Mindestens alle 4 Jahre muss die PV Anlage einer wiederkehrenden Prüfung nach DIN EN 62446-2 VDE 0126-23-1 unterzogen werden.
Gesetzliche Grundlage für die Prüfung von PV Anlagen bilden die DGUV V3 und die TRBS 1201. Prüfkriterien und Prüffristen werden in folgenden Normen des VDE zusammengefasst:
Die Prüfung der PV Anlagen beinhaltet folgende Prüfpunkte:
Um Fehler und deren Ursachen bei der Überprüfung von Photovoltaikanlagen erkennen zu können, sind Kenntnisse in der Elektrotechnik und der Technik von PV Anlagen erforderlich. Daher darf die Prüfung nur durch befugte Elektrofachkräfte oder Elektrotechniker durchgeführt werden.
Die KPS Prüfservice bereitet ihre Servicetechniker in speziellen Schulungen auf die Prüfung von PV Anlagen vor und führt die Prüfungen gemäß DIN EN 60891 DIN VDE 0126:2021-10 durch.
Die Betreiberverantwortung geht bei PV Anlagen über die Beauftragung einer regelmäßigen Wartung hinaus. So sollten Betreiber folgende Anlagenaspekte selbst prüfen:
Mit der regelmäßigen Wartung Ihrer PV Anlage erhöhen Sie deren Lebensdauer und sorgen dafür, dass die Anlage sicher und mit der geforderten Leistung funktioniert. Die KPS Prüfservice hat die notwendige Erfahrung sowie die erforderlichen Zertifizierungen, um Ihre Solaranlage nach geltenden DIN Normen zu prüfen.
Unsere Prüftechniker richten sich bei den wiederkehrenden Prüfungen von PV Anlagen nach folgenden Normen:
Sie können die KPS Prüfservice für die Überprüfung sämtlicher Photovoltaikanlagen-Typen beauftragen – unabhängig von der Anlagengröße.
Da wir uns bei der wiederkehrenden Prüfung von Solaranlagen nach geltenden Normen richten, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Anlage hinsichtlich aller für die sichere und leistungsfähige Funktion verantwortlichen Bestandteile gründlich überprüft wird.
Unsere Leistungen zur Überprüfung der Photovoltaikanlage beinhalten daher:
Die Prüfung der Betriebssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben. Im Schadensfall haften Geschäftsführer oder Vorstände persönlich, wenn sie die Prüfungen nicht nachweisen können. Die KPS Prüfservice führt die Prüfung von Photovoltaikanlagen immer entsprechend der aktuellen Normen und Gesetze durch. Außerdem dokumentieren wir unsere Prüfleistungen, sodass Sie sich stets auf Rechtssicherheit verlassen können.
Nutzen Sie den KPS Prüfservice für die wiederkehrende Prüfung Ihrer Solaranlage und profitieren Sie von kompetenten, zuverlässigen Wartungsleistungen.
Wir beschäftigen ausschließlich geschulte, zertifizierte Elektrofachkräfte und setzen moderne, zuverlässige Mess- und Prüfmittel ein. Außerdem sind unsere Servicetechniker bundesweit für Sie im Einsatz.
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