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Leistungen

Regalprüfungen nach DIN EN 15635

Einleitung
Regelmäßige Regalprüfungen gemäß DIN EN 15635 und DGUV I 208-061 sind erforderlich, um Schäden und Unfälle in Lagerstätten vorzubeugen. Sie umfassen wöchentliche Sichtkontrollen und jährliche Experteninspektionen.

Welchen normativen Regelungen unterliegen Regalinspektionen?

Da Lagereinrichtungen Arbeitsmittel sind, gelten für sie die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Als Betreiber gewerblicher genutzter Regalsysteme müssen Sie die Regalsicherheit durch eine wiederkehrende Prüfung der Regale sicherstellen. Dabei verlangt § 10 der Betriebssicherheitsverordnung die jährliche Kontrolle der Regalanlagen durch einen befähigten Regalinspekteur. Von Bedeutung für die Durchführung von Regalprüfungen ist zudem die europäische Norm DIN EN 15635. Sie unterscheidet unter anderem zwischen der Sichtkontrolle und der Experteninspektion. Bei der Durchführung von Regalinspektionen sind außerdem die Vorgaben der DGUV I 208-061 zu beachten.

Dabei regeln die folgenden gesetzlichen Vorschriften, wer die Regale prüfen darf, wie die Prüfungen durchzuführen sind und wie oft die Regale einer Prüfung zu unterziehen sind:

– § 5 ArbSchG – der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen
– BetrSichV – individuelle Gefährdungsbeurteilung
– DGUV I 208-061 – Vorgaben der Maßnahmen zur Schadensbeseitigung
– DIN EN 15635 – Vorgaben zur Durchführung der Regalprüfungen

Wöchentliche Regalinspektion (Sichtkontrolle)

Im Rahmen einer wöchentlichen Regalinspektion wird untersucht, ob das Regal durch das Be- oder Entladen Schaden genommen hat. Die Sichtkontrolle schließt ebenfalls die Prüfung der fachgerechten Einlagerung der Güter mit ein. Die Güterlagerung ist nur zulässig, wenn das Regal den erforderlichen Gewichts- und Größenanforderungen der Lagergüter gerecht wird. Auch die Ladungsträger und Paletten werden bei dieser Prüfung einer Kontrolle unterzogen. Die Sichtprüfung kann hierbei durch einen internen Mitarbeiter Ihres Unternehmens oder durch einen Regalinspekteur durchgeführt werden.

Zu den möglichen Risiken, welche die Regalsicherheit einschränken können, gehören:

– Hindernisse, die den Verkehrsweg im Lager behindern
– die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Regals
– Überlastungen, Schweißnahtbrüche, einseitige Belastungen des Regals
– Lagergeräte, die nicht passend oder falsch positioniert wurden
– fehlerhafte Regalmontage

Eine Schwachstelle schadet in jedem Fall der gesamten Regal-Konstruktion.

Die regelmäßige Prüfung von Regalen hilft dabei, Schäden zu identifizieren, bevor sie zu Unfällen im Lager führen und Personen oder Güter gefährden.

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Jährliche Experteninspektion gemäß BetrSichV, DIN EN 15635 und DGUV I 208-061

Weitaus umfangreicher als die wöchentliche Regalinspektion ist die sogenannte Experteninspektion, die gemäß BetrSichV und DIN EN 15635 von einer befähigten und fachkundigen Person vorzunehmen ist. Sie darf somit nicht durch einen internen Mitarbeiter erfolgen, sondern gehört in die Hände eines geschulten Regalinspekteurs. Bei der jährlichen Inspektion handelt es sich um eine Regalprüfung, die spätestens alle zwölf Monate stattfinden muss.

Dabei sollten sowohl die wöchentlichen Inspektionen als auch die jährlichen Regalprüfungen lückenlos und entsprechend den Vorgaben der DIN EN 15635 und DGUV I 208-061  dokumentiert werden. Dabei unterscheiden sich die Inhalte der Prüfkriterien einer wöchentlichen und jährlichen Regalprüfung nicht. Nur der Prüfumfang der Sichtprüfung kann im Vergleich zur jährlichen Regalinspektion reduziert werden.

Wie wird die Regalinspektion nach DIN EN 15635 durchgeführt?

Die Prüfung von Regalanlagen geschieht bei laufendem Betrieb. Der gesamte Prüfvorgang wird exakt in einem Inspektionsprotokoll dokumentiert. Nach Abschluss der Regalinspektion nach DIN EN 15635 erhält das Regal einen Prüfnachweis. Als Betreiber des Lagersystems wissen Sie somit direkt nach der Sicherheitsprüfung, in welchem Zustand sich die Regaleinrichtung befindet. Schäden, die während der Untersuchung festgestellt werden, sind ebenfalls im Prüfprotokoll zu finden. Wie und wann Beschädigungen zu beheben sind, entscheidet die Schadenseinstufung des Risikos.

Wird die Sicherheit Ihrer Regale durch die Prüfung bestätigt, erhalten Sie ein Prüfsiegel und ein Zertifikat. Bei der Sicherheitsprüfung Ihrer Regale untersucht der Regalinspekteur beispielsweise, ob das Regal entsprechend der Montageleitung aufgebaut wurde und ob Schäden an Teilen der Konstruktion vorliegen. Außerdem wird geprüft, ob die Stoßeinrichtung beschädigt ist und ob eine Überlastung der Träger gegeben ist.

Ablauf der Regalprüfung nach DIN EN 15635

Die europäische DIN EN 1563 regelt, wie Regalprüfungen durchzuführen sind. Die regelmäßigen Inspektionen müssen dabei systematisch erfolgen. Im unteren Bereich des Regals kommt es am häufigsten zu Schäden. Daher ist es üblich, die wöchentlichen Prüfungen von der Aufstellfläche des Regals aus vorzunehmen. Die ganzheitliche Regalprüfung nach DIN EN 15635 ist notwendig, sofern naheliegt, dass auch obere Regalbereiche von einer Beschädigung betroffen sein könnten.

Zur jährlichen Regalinspektion nach DIN 15635 durch einen fachkundigen Regalprüfer gehören die folgenden Prüfschritte:

– Beurteilung des allgemeinen Zustands der Regalanlage
– Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes und der Eignung der Paletten
– Abgleich der Installationsebenen und der Angaben in der Zeichnung
– Test des Gabelstaplers und der Ladeeinheiten auf Tauglichkeit
– Prüfen der Sichtbarkeit und Vorhandensein der Belastungsschilder
– Begutachtung der Durchführung von Manövern durch Lagerarbeiter
– untersuchen des Bodens auf Risse, Absenkungen und Schäden
– prüfen, dass Toleranzen und Verformungen des Regals die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten
– Kennzeichnen der Regalbereiche in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand durch Aufkleber
– Klassifizierung der Risiken in die entsprechenden Schadenseinstufungen nach DGUV I 208-061

Prüfung von Regalanlagen mit Schadenseinstufungen nach DGUV I 208-061

Bei der Prüfung von Regalanlagen werden Schäden gemäß DIN EN 15635 und DGUV I 208-061 in die Gefahrenstufen GrünOrange und Rot klassifiziert. Das Klassifizierungskriterium für die Einordnung bilden bestimmte Grenzwerte. Der Grad der Gefahrenstufe gibt zudem die Maßnahmen vor, die für die jeweilige Lagereinrichtung notwendig sind.

GRÜNE GEFAHRENSTUFE

Die grüne Gefahrenstufe verlangt die Überwachung des Regals. Die Regalbauteile werden vom Prüfer als sicher und betriebssicher erachtet, da der festgestellte Schaden noch keine Grenzwerte überschreitet. Das beschädigte Bauteil wird allerdings durch eine farbige Markierung mit der Aufschrift „Überwachung“ markiert und sollte bei der nächsten Regalinspektion erneut geprüft werden. Die Tragfähigkeit entsprechend dem Belastungsschild ist weiterhin gegeben. Bei Verschlimmerung des Defekts und Einordnung in die orangene Gefahrenstufe wird die Reparatur des betroffenen Teils des Regals notwendig.

ORANGENE GEFAHRENSTUFE

Schäden, die in die orangene Gefahrenstufe eingeteilt werden, gelten als gefährliche Beschädigung. Dabei müssen die betroffenen Bauteile schnellstmöglich repariert oder ausgetauscht werden. Allerdings darf das Regal nicht sofort zum Tausch des beschädigten Regalteils entladen werden. Bis zur Instandsetzung wird die Regalanlage zur Sicherheit abgesperrt. Außerdem kann das Regal im Falle einer Entladung nicht neu beladen werden, bevor der Schaden repariert wurde. Das Regal erhält eine orangene Markierung mit der Aufschrift „Nacharbeit“. Das bedeutet, dass die Schadensbehebung innerhalb der nächsten vier Wochen zu erfolgen hat. Bei Überschreitung der Frist erreicht das Regalsystem die rote Gefahrenstufe.

ROTE GEFAHRENSTUFE

Sehr schwere Schäden werden der roten Gefahrenstufe zugeordnet. Da hierbei ein enormes Sicherheitsrisiko besteht, ist eine sofortige Handlung geboten. Das Regal erhält die rote Markierung mit der Aufschrift „Defekt“ und wird umgehend entladen. Zusätzlich gilt es, das Regal abzusperren. Eine Nutzung der Regalvorrichtung ist erst nach der erfolgreichen Schadensbehebung wieder möglich.

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Die KPS Prüfservice übernimmt für Sie die Regalprüfung nach DIN 15635

Im Bereich der Regalprüfungen bietet Ihnen die KPS Prüfservice ein umfassendes Leistungsspektrum. Wir übernehmen für Sie wöchentliche Sichtkontrollen. Mit der jährlichen Regalprüfung nach DIN 15635 durch unsere geschulten, erfahrenen und zur Regalprüfung befähigten Spezialisten vermeiden Sie nicht nur Unfälle im Lagerbetrieb. Sie erhalten darüber hinaus einen rechtssicheren Nachweis darüber, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind.

Warum Sie sich bei der Prüfung von Regalsystemen für die KPS Prüfservice entscheiden sollten, zeigt der Umfang unserer Leistungen:

• wöchentliche Regalinspektionen und jährliche Regalprüfungen (Expertenprüfungen) gemäß BetrSichV §10DIN EN 15635 und DGUV I 208-061
• Prüfung ohne Unterbrechung des Arbeitsbetriebs
• detaillierte Prüfdokumentation nach DIN EN 15635
• Beratung bei der Zusammenstellung von Lagersystemen
• Regalprüfungen durch qualifizierte Regalprüfer nach TRBS 1203
• Prüfung von Regalsystemen wie Einfahrregalen, Durchlaufregalen, Kragarmregalen oder Fachbodenregalen

Überlassen Sie Regalprüfungen unseren Experten und profitieren Sie von unserem Service.

Welche Regale unterliegen der Pflicht zur DIN 15635-Regalprüfung nach DGUV?

Für gewerblich genutzte Regale besteht die Pflicht zur DIN 15635-Regalprüfung nach DGUV. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Schwerlastregalen, die Lasten von mehr als 4.000 Kilogramm tragen.

Zu den Lagersystemen, die eine Prüfung erfordern, gehören:
  • – Lagerräume, in denen sich Regalanlagen befinden – Regalanlagen, die zur Ablage von Materialien oder für Arbeitsmittel genutzt werden – Regale in Verkaufseinrichtungen oder in der Landwirtschaft
Dabei sind die folgenden kraftbetriebenen und statischen Regalanlagen zu prüfen:
  • – Fachbodenregale / Schubladenregale – Palettenregale / Rollregale – Kragarmregale / Paternoster – Einfahrregale / Auszugregale – Durchfahrregale / Durchlaufregale – Mehrgeschossanlagen – Schwerlastregale – Verschieberegale / Umlaufregale – Kleinteilregale
Einschubregal

Was geschieht, wenn gegen die Pflicht zur Regalüberprüfung verstoßen wird?

Prüfungen der Betriebssicherheit sind gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt auch für die Prüfung von Regalanlagen. Der Ablauf der Regalinspektion ist in der DIN EN 15635 deutlich geregelt. Regalsysteme müssen höchsten Anforderungen gerecht werden, da sie stark belastet werden. Durch die wöchentliche und jährliche Regalprüfung durch eine nach TRBS 1203 befähigte Fachkraft schließen Sie aus, dass gefährliche Beschädigungen an Ihrer Lagereinrichtung unentdeckt bleiben. Damit vermeiden Sie Unfälle, die Ihr Personal gefährden. Sie haften im Schadensfall persönlich, wenn keine Regalüberprüfung wie in DIN EN 15635 vorgeschrieben, stattgefunden hat!

Die KPS Prüfservice stellt über die Dokumentation aller Schritte bei der Prüfung Ihrer Regalsysteme sicher, dass Sie einen rechtssicheren Nachweis für den Fall eines Schadens haben.

Anforderungen an Regalprüfer, die eine Regalinspektion (DIN 15635) durchführen dürfen

Regalprüfer, die eine Prüfung von Regalanlagen nach DIN 15635 vornehmen, müssen gemäß TRBS 1203 fachkundig und befähigt sein.

Der Nachweis der Fachkenntnisse und Fähigkeiten ist möglich durch:

– eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
– eine angemessene Berufserfahrung
– passende Weiterbildungen
– eine berufliche Tätigkeit im Bereich des Prüfgegenstandes

Unsere Experten besitzen die Qualifikation zur Prüfung Ihrer Regale!

Setzen Sie für wöchentliche Regalprüfungen und jährliche Regalinspektionen auf die Kompetenz der KPS Prüfservice!

Sie möchten, dass in Ihrem Lagersystem kein Schaden unentdeckt bleibt und beabsichtigen, Ihre Lageranlagen prüfen zu lassen?

Unsere geschulten und qualifizierten Fachexperten führen für Sie sowohl wöchentliche Sicherheitsprüfungen als auch jährliche Regalprüfungen gemäß DIN EN 15635 durch.
Kontaktieren Sie uns.

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Weitere Dienstleistungen

Aufzugsprüfungen

Aufzüge und Fahrtreppen müssen als überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden, doch dies deckt nicht die umfassenden Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 ab.

Betriebsmittelprüfung

Unternehmen sind laut BetrSichV und ArbSchG verpflichtet, ihre Arbeitsmittel zu prüfen. Diese Prüfungen umfassen alle Gegenstände, die Risiken bergen könnten, wie Maschinen und EDV-Geräte. Die Prüfergebnisse müssen festgehalten und archiviert werden.

Craftcloud – Betriebsmittelverwaltung

Unternehmen sind laut BetrSichV und ArbSchG verpflichtet, ihre Arbeitsmittel zu prüfen. Diese Prüfungen umfassen alle Gegenstände, die Risiken bergen könnten, wie Maschinen und EDV-Geräte. Die Prüfergebnisse müssen festgehalten und archiviert werden.

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KPS Prüfservice führt bundesweit Prüfungen von Photovoltaikanlagen nach DIN VDE 0100-712 durch, um Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten und die Einhaltung gesetzlicher Prüfpflichten zu sichern.

Prüfung Sicherheitsbeleuchtung

Not- und Sicherheitsbeleuchtungen sind für die schnelle und sichere Evakuierung aus Gebäuden bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung entscheidend. Ihre ständige Funktionsfähigkeit, die überlebenswichtig sein kann, erfordert regelmäßige Überprüfungen und Wartungen.

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Prüfung von Leitern und Tritten

Für die Sicherheit ist es notwendig, Leitern und Tritte regelmäßig zu prüfen und sie technisch einwandfrei zu halten.

Sicherheit durch Blitzschutz

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Thermografie

Die Wärmebildprüfung ist ein Verfahren zur berührungslosen Diagnose von Fehlern im Temperaturmanagement von Elektroanlagen, bei dem präzise Wärmebilder Schwachstellen sichtbar machen. Diese Methode wird eingesetzt, um während des Betriebs in das Innere von Schaltschränken zu sehen und Probleme zu identifizieren.

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