Die KPS Prüfservice bietet Ihnen für Ihre Sicherheitsbeleuchtung die Prüfung und Wartung aus einer Hand! Unsere Fachkräfte prüfen und dokumentieren Ihre Notbeleuchtung deutschlandweit nach DIN VDE 0108-100, DIN EN 50172 und ASR A 3.4.
Bei Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Leuchtvorrichtungen, die im Falle einer versagenden oder ausfallenden Stromversorgung Rettungswege beleuchten und kennzeichnen. Die Notbeleuchtung stellt sicher, dass sich Personen bei einer Unterbrechung der Energieversorgung zügig aus dem Gebäude bewegen können. Da es sich bei Notleuchten um elektrische Betriebsmittel handelt, unterliegen sie den Vorgaben der DGUV V3.
Sicherheitsbeleuchtungen werden entweder in Bereitschaltung (BS) oder in Dauerschaltung (DS) betrieben.
Sicherheitsleuchten mit Bereitschaltung veranlassen das Einschalten der Notbeleuchtung erst, wenn ein Stromausfall die gesamte Beleuchtung verhindert. In der Variante mit Dauerschaltung wird die Notbeleuchtung der Lampen allerdings stetig aufrechterhalten. Daher leuchten diese Sicherheitsleuchten kontinuierlich. Zudem gibt es Modelle, bei denen sowohl Notlampen mit einer allgemeinen Stromversorgung und Lampen mit einer Sicherheitsstromversorgung kombiniert werden.
Zudem werden Notbeleuchtungsanlagen nach der Art der Batterieanlage unterteilt:
– Zentralbatterieanlagen (CPS = Central Safety Supply System)
– Gruppenversorgung (LPS = Low Safety Supply System)
– Einzelbatteriesystem (EB)
Als Betreiber einer Notbeleuchtungsanlage liegt es gemäß ArbStättV in Ihrer Verantwortung, für die Betriebsbereitschaft der Beleuchtung im Falle eines Stromausfalls zu sorgen!
Durch die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung stellen Sie sicher, dass Ihre Notleuchten im Falle eines Ausfalls der allgemeinen Beleuchtung funktionieren, wie gesetzlich vorgesehen.
Eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage übernimmt hierbei zahlreiche Funktionen:
– Beleuchtung von Rettungswegzeichen
– Beleuchtung der Wege, die zu den Notausgangstüren führen einschließlich Rettungswegbeleuchtung
– Innerhalb der Rettungswege: Beleuchtung von Brandbekämpfungs- oder meldeeinrichtungen
– Erleichterung der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen im Gebäude (beispielsweise Evakuierung bei Rettungsmaßnahmen)
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, die in Arbeitsstätten installiert sind, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). § 4 ArbStättV verlangt für Sicherheitsbeleuchtungen Prüfungen der Funktionsfähigkeit und sachgerechte Wartungen in regelmäßigen Abständen.
Dabei wird bei einer Notbeleuchtung eine Prüfung notwendig, wenn:
– die Sicherheitsbeleuchtungsanlage erstmals genutzt werden soll
– eine technische Änderung an der Beleuchtungsanlage stattgefunden hat
– die jeweilige Prüffrist eine wiederkehrende Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung vorsieht
In den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3. 4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitssysteme werden die Vorgaben aus § 4 ArbStättV konkretisiert. Die Verantwortung für die Beschaffenheit und Ausführung von Sicherheitsbeleuchtungen und ihrer Prüfung liegt laut den ASR A3.4/3 beim Arbeitgeber. Die Überprüfung der Fluchtwegbeleuchtung hat hierbei in regelmäßigen Abständen zu erfolgen. Ausschlaggebend für die Prüffristen der Sicherheitsbeleuchtung sind sowohl die jeweilige Gefährdungsbeurteilung als auch die Herstellerangaben. Die Fristen zur Prüfung der Notbeleuchtung und der Wartungsturnus richten sich zudem nach der Art der Batterieanlage.
Die folgenden Prüfintervalle sind bei der Wartung von Sicherheitsanlagen zu beachten:
– tägliche Sichtprüfung und Wartung der Anzeige der zentralen Stromversorgung
– wöchentliche Wartung aller Leuchten, die an die Sicherheitsbeleuchtungsanlage angeschlossen sind einschließlich der Ersatzstromquelle
– monatliche Wartung von Zentralbatteriesystemen und Generatoren einschließlich der Überwachungseinrichtungen
– jährliche Wartung der Ladeeinrichtungen und Leuchten
– mindestens alle 3 Jahre Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung durch einen Sachverständigen und Messung der Beleuchtungsstärke
Als Gebäudeverantwortlicher liegt es in Ihrer Verantwortung, die Zuständigkeit der Wartung der Sicherheitsbeleuchtung einer bestimmten Person zu übertragen. Damit die zuständige Person die Bereitschaft des Sicherheitsbeleuchtungssystems sicherstellen kann, müssen Sie ihr entsprechende Befugnisse zuweisen.
Gemäß der VDE 0558-508 sollte eine Fachkraft für Sicherheitsstromversorgungssysteme die Prüfung eines zentralen Stromversorgungssystems vornehmen. Zudem fordern § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die TRBS 1203 die Überprüfung durch eine zur Prüfung der Notbeleuchtung befähigte Person.
Bei der wiederkehrenden Überprüfung, die spätestens alle 3 Jahre notwendig wird, handelt es sich um eine Sachverständigenprüfung der Sicherheitsbeleuchtung. Der Sachverständige führt hierbei alle Prüfschritte einer Erstprüfung durch. Diese umfangreiche und zeitaufwendige Prüfung, darf nur zu Zeiten eines geringen Risikos durchgeführt werden. Bei der Überprüfung der Notleuchten werden alle Funktionen der Anlage einschließlich der vorliegenden Stromquellen untersucht.
Den Ablauf und die Durchführung der Sachverständigenprüfung von Notbeleuchtungsanlagen regeln unter anderem die DIN-Normen VDE 108-100 und DIN EN 50172.
Bei der Überprüfung und Wartung der Sicherheitsbeleuchtung sind verschiedene Vorschriften von Bedeutung.
Zu den DIN-Normen, die bei der Prüfung und Wartung der Fluchtwegbeleuchtung eine Rolle spielen, gehören:
– DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung: relevant für Wiederholungsprüfungen innerhalb von 3 Jahren
– DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme: relevant für Batterien und automatische Prüfeinrichtungen
– DIN EN 50172 (VDE 0198-100) Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
– DIN EN 50272 Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen
Ebenfalls relevant für die Fluchtwegbeleuchtung sind die folgenden Vorschriften, Normen und Verordnungen:
– DIN VDE 0105-100: Dokumentationspflicht im Prüfbuch
– ArbStättV: Zuständigkeit für die Beseitigung von Gefahren liegt beim Arbeitgeber
– ASR A3.4/3: regelmäßige Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung durch den Arbeitgeber
– ASR A1.3: Einrichtungen für die Gesundheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung müssen durch regelmäßige Kontrollen garantiert werden
– MBO: sichere Anordnung, Errichtung & Instandhaltung von Anlagen
– BetrSichV: ordnungsgemäße Erhaltung, Überwachung & Instandhaltung von überwachungspflichtigen Anlagen
Gemäß DIN VDE 0105-100 muss für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen eine sorgfältige Dokumentation erfolgen. Damit die Prüfung der Notbeleuchtung nachvollziehbar bleibt, wird ein sogenanntes Prüfbuch geführt. In diesem Wartungsbuch dokumentiert der Prüfende die wiederkehrenden Sichtkontrollen, Prüfungen, Erprobungen, Änderungen, Instandsetzung sowie Messungen. Das Prüfbuch der Notbeleuchtungsanlage betreut eine Person, der hierfür die Verantwortung übertragen wird.
Zu den Inhalten und Informationen, die mindestens im Wartungsbuch aufgeführt werden müssen, gehören:
– Datum der Inbetriebnahme der Fluchtwegbeleuchtungsanlage
– Kennzeichnung von Änderungen an der Sicherheitsbeleuchtung einschließlich des Änderungsdatums
– vorgenommene wiederkehrende Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und Zeitpunkt sowie Datum der Durchführung
– Erprobungen und Tests der Notbeleuchtung, die bei der Überprüfung durchgeführt wurden
– Datum und Informationen, welche die Sicherheitsbeleuchtung und ihre Prüfung sowie Wartung betreffen
– sofern Fehler oder Störungen an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage auftreten: prägnante Beschreibung der Ursache und des Zeitpunktes der Beobachtung
– Datum und Erklärungen zur Fehlerbehebung und Instandsetzung der Defekte an der Notbeleuchtungsanlage
Zudem sollten der Name des Prüfers und die Nummer der Anlage oder Leuchte im Prüfbuch angegeben werden. Bei automatisierten Prüfeinrichtungen ist es außerdem ratsam, Aufzeichnungen regelmäßig auszudrucken und aufzubewahren.
Gemäß ArbStättV und BetrSichV sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Gefahren in Ihrer Arbeitsstätte zu vermeiden und die Betriebssicherheit der Sicherheitsbeleuchtung sicherzustellen. Versagt die Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Zuge eines Stromausfalls, werden Rettungs- und Fluchtwege nicht sachgemäß gekennzeichnet. Bei Notfällen im Gebäude kann das fatal sein.
Im Falle eines Schadens müssen Sie nachweisen, dass sich Ihre sicherheitstechnischen Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Diesen Nachweis erhalten Sie, wenn Sie die Sicherheitsbeleuchtung prüfen und hierbei die relevanten Vorschriften für Fluchtwegbeleuchtungen (DIN VDE 0108-100 & DIN EN 50172) beachten. Die Missachtung der Prüfpflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bestraft werden.
Die KPS Prüfservice unterstützt Sie bei der Einhaltung aller Vorschriften, die mit der Prüfung und Wartung der Fluchtwegbeleuchtung im Zusammenhang stehen. Als langjährig erfahrener Prüfservice für elektrische Betriebsmittel bieten wir Ihnen für Sicherheitsbeleuchtungen die fachgerechte Planung, Organisation und Durchführung der Sicherheitsbeleuchtungs-Prüfung. Unsere Fachkräfte sind nach TRBS 1203 zur Überprüfung von Sicherheitsleuchten befähigt.
Mit der KPS Prüfservice profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:
– fachgerechtes und passgenaues Wartungs- und Prüfkonzept
– Not-, Fluchtweg- und Sicherheitsbeleuchtungs-Prüfung nach DIN V VDE 108-100 & ASR A3.4.
– Erstellung rechtssicherer und detaillierter Prüfprotokolle und Dokumentation
– Ausstellung von Prüfplaketten
– umfassender Service für alle Typen, Hersteller und Bauarten von Notbeleuchtungsanlagen
– rechtliche Absicherung für den Schadensfall
– Unterstützung & Beratung bei der Durchführung täglicher Sichtprüfungen sowie bei monatlichen und jährlichen Wartungen
– Sachverständigenprüfung von Sicherheitsleuchten
Setzen Sie bei der Instandhaltung Ihrer Fluchtwegbeleuchtung auf die Überprüfung und Wartung aus einer Hand!
Der Ablauf der Prüfung einer Notbeleuchtung oder Fluchtwegbeleuchtung richtet sich nach den Bauteilen der Anlage und nach der Art der Prüfung. Die wiederkehrende Prüfung im Abstand von 3 Jahren gleicht inhaltlich der Erstprüfung vor der Inbetriebnahme.
Die Wiederholungsprüfung von Zentralbatterieanlagen, Einzelbatterieanlagen und Anlagen mit Gruppenversorgung beinhaltet:
1. die Prüfung der Stromquellen und Steuergeräte
2. die Funktionsprüfung der Steuerung und Umschalteinrichtung
3. die Funktionsprüfung der Leuchten
4. die Prüfung der Be- und Entlüftung
5. die CE-Kennzeichnung an der Batterie und Technik
Sie möchten sichergehen, dass Ihre Sicherheits-, Flucht- und Notbeleuchtung den Vorschriften der relevanten Verordnungen und DIN-Normen entspricht?
Die KPS Prüfservice übernimmt als zertifiziertes Prüfunternehmen für Ihre Sicherheitsbeleuchtung die Prüfung nach DIN VDE 0108-100, DIN EN 50172 und ASR A 3.4 und bietet Ihnen die Gewissheit, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachkommen.
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