Wann ist etwas eichrechtskonform?
Laut Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Preisabgabeverordnung (PAngV) ist etwas eichrechtskonform, wenn die Preise, die an öffentlich zugänglichen Ladestationen durch die Betreiber erhoben und abgerechnet werden, diese Kriterien entsprechen:
- angemessen
- einfach und eindeutig
- transparent
- nicht diskriminierend