• Nicht nur Knöpfchen drücken

    Die Prüfung elektrischer Anlagen beinhaltet auch immer die Erprobung einer solchen Anlage. Teilweise wird diesem Teil der Prüfung jedoch nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Zahlreiche Mängel lassen sich aber nur durch die Erprobung feststellen und somit die Sicherheit einer elektrischen Anlage erhalten. Klarheit bringt in diesem Fall die DGUV V3 203-072.

Dort steht dazu folgendes unter Abschnitt 2.10: „Erproben ist der Arbeitsgang einer Prüfung, der in Abhängigkeit von der Art des Prüfobjektes und der Funktion seiner Bauteile erforderlich sein kann. Mit ihm wird durch Betätigen, Belasten mit der Hand (Handprobe) oder im Zusammenhang mit dem Betreiber des Prüfobjektes (Funktionsprobe) festgestellt, ob die der Sicherheit dienenden Bauteile bestimmungsgemäß funktionieren.“ Die Erprobung wird hiermit als Teil der Prüfung erklärt, wenn auch nicht als zwingende Notwendigkeit.

Die DIN VDE 0105-100 wird da in Abschnitt 5.3 deutlicher: „Laut der Norm dient das Erproben der Feststellung der Funktionsfähigkeit oder des elektrischen, mechanischen oder auch thermischen Zustandes einer elektrischen Anlage. Ebenso schließt das Erproben die Überprüfung der Wirksamkeit von zum Beispiel elektrischen Schutzeinrichtungen und Sicherheitsstromkreisen mit ein.“ Einige Anlagen sind bereits mit Prüftasten ausgestattet. So zum Beispiel die Überspannungs- oder Blitzstrom-Ableiter. Aber nicht nur RCD und Überspannungs-sowie Blitzstrom-Ableiter sondern auch zahlreiche andere elektrische Betriebsmittel können einer Erprobung unterzogen werden. Wie können diese Funktionstests aussehen? Der VEFK und Schulungsleiter Nord der KPS hat dazu ein paar Beispiele: „Isolationsüberwachungsgeräte und Schutzrelais oder auch Not-Halt bzw. Not–Aus-Schaltungen sowie Verriegelungen von Schaltern können der Erprobung von Anlagen dienen. Deshalb ist Erproben ein wichtiger Bestandteil der Prüfung.“